Dauerstelle
Logistiker Baumaterial 100%, Reichenburg SZ
- Reichenburg SZ
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schwyz ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Carrosserielackierer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schwyz und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
Inserate im Kanton Schwyz, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosserielackierer/in EFZ
593
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Schwyz
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schwyz
500
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schwyz
Mit uns können Sie als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ temporär einsteigen, eine Dauerstelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt.
Sie haben eine Lehre als Carrosserielackiererin oder Carrosserielackierer EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung, auch aus dem Ausland. Sie arbeiten sauber und genau, haben ein gutes Auge für Farben und halten sich an Arbeitsschutz und Atemschutz. Ein Führerausweis öffnet oft zusätzliche Türen.
Nach Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Schwyz Freienbach mit 696, Küssnacht SZ mit 623, Arth mit 395, Schwyz mit 326 und Altendorf mit 301 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Carrosserielackierer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Freienbach 18'017, Schwyz 13'658, Küssnacht SZ 7'538 und Einsiedeln 7'146: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Schwyz (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Carrosserielackierer/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
Im Kanton Schwyz gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Carrosserielackierer/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
4'040 Beschäftigte in 593 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Schwyz der Bereich Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen laut BFS (STATENT 2024). Für Carrosserielackierer/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
4'040 von 92'873 Beschäftigten im Kanton Schwyz arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,4 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,4 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Für Carrosserielackierer/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Für die Dauer des Einsatzes stellt Sie iPersonal an, und Sie lackieren in der Carrosserie oder Garage unseres Kunden. Wir zahlen Ihren Lohn und kümmern uns um Versicherungen und Abrechnungen. Vorher erfahren Sie, welche Lacksysteme verwendet werden, wann Sie beginnen und wer Sie in die Spritzkabine einführt. Bei Fragen rufen Sie Ihre Ansprechperson an.
Vor allem in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen. Im Kanton Schwyz sind es 593 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Freienbach, Schwyz, Küssnacht SZ und Einsiedeln sind im Kanton Schwyz die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 30 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Freienbach 18'017, Schwyz 13'658, Küssnacht SZ 7'538 und Einsiedeln 7'146 (BFS, STATENT 2024).
Freienbach · Schwyz · Küssnacht SZ · Einsiedeln · Lachen
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Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Kanton Schwyz und Umgebung, temporär oder fest.
Braucht Ihr Betrieb im Kanton Schwyz Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
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