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In der Berufsgruppe von Carrosseriespengler/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'457 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Carrosseriespengler/innen EFZ im Kanton Zug, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'457
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Carrosseriespengler/in EFZ
398
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Als Carrosseriespenglerin oder Carrosseriespengler EFZ können Sie mit uns temporär einspringen, eine Dauerstelle übernehmen oder mit Try & Hire erst einmal mitarbeiten, bevor Sie sich festlegen. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf.
Nach grossen Hagelzügen ist in vielen Werkstätten Hochbetrieb, und temporäre Verstärkung ist gefragt. Manche Betriebe arbeiten vor allem für Versicherungen, andere restaurieren auch Oldtimer. Mit Try & Hire lernen Sie einen Betrieb zuerst kennen und bleiben, wenn es für beide passt.
Nach Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Zug Cham mit 1'239, Baar mit 579, Risch mit 476, Zug mit 358 und Neuheim mit 316 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Carrosseriespengler/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Lohnabzüge sind kein Kleingedrucktes. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie Woche für Woche, was für AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung abgezogen wird. Wer quellensteuerpflichtig ist, sieht auch diesen Abzug.
Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Zwischen CHF 5'600 und CHF 7'325 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Carrosseriespengler/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Carrosseriespengler/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Wo Carrosseriespengler/innen EFZ gebraucht werden, zeigen die Branchen Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen: im Kanton Zug zusammen 398 Arbeitsstätten mit 3'632 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 2,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 3,4 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Zug liegt mit 2,8 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Zug sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Carrosseriespengler/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Bevor Sie im Kanton Zug beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Dann nehmen wir Sie mit Ihren Schwerpunkten in den Bewerberpool auf, etwa Richtbank, Ausbeulen ohne Lackieren oder Aluminiumreparatur. Hat eine Carrosserie nach einem Hagelsturm oder während der Ferien Bedarf, melden wir uns und besprechen den Einsatz mit Ihnen, bevor wir Sie vorstellen. Ändert sich Ihre Verfügbarkeit, geben Sie uns kurz Bescheid.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'600, ein Viertel mehr als CHF 7'325 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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