Dauerstelle
Elektroinstallateur 100%, Bubendorf BL
- Bubendorf BL
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Elektromonteur/innen EFZ temporär in Basel-Landschaft mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'499
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1'517
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Basel-Landschaft
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Landschaft
1'375
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Landschaft
20'022
Arbeitsstätten in Basel-Landschaft
Grossbaustelle, Umbau oder Industriehalle: Als Elektromonteurin oder Elektromonteur haben Sie in der Region Basel-Landschaft abwechslungsreiche Möglichkeiten. Wir hören Ihnen zu, klären Ihre Erfahrung und Ihre Wünsche und stellen Sie nur dort vor, wo Arbeit, Team und Arbeitsweg zu Ihnen passen. Bewerben Sie sich jetzt, Ihre Ansprechperson meldet sich bei Ihnen.
Typisch sind Einsätze auf Neubaustellen, bei Sanierungen, in Industrie- und Gewerbebauten und in grossen Überbauungen. Sie verlegen Rohre und Trassen, ziehen Kabel ein, montieren Apparate und arbeiten mit Elektroinstallateuren zusammen. Neben temporären Einsätzen vermitteln wir Dauerstellen und Try & Hire.
Die meisten Arbeitsplätze in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Basel-Landschaft liegen in Muttenz: 1'373 Beschäftigte, gefolgt von Pratteln mit 1'274, Allschwil mit 1'064, Münchenstein mit 733 und Liestal mit 606 (BFS, STATENT 2024). Wer als Elektromonteur/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Liestal 17'610, Pratteln 16'458, Allschwil 13'919 und Muttenz 13'434: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.
Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Nordwestschweiz einen Zentralwert von CHF 6'499 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'834, das obere über CHF 7'286 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Basel-Landschaft CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
In Basel-Landschaft sind 1'517 Arbeitsstätten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten in Basel-Landschaft machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,6 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Basel-Landschaft betrug im Herbst 2026 3,1 %, gemeldet waren 4'665 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Bei einem Temporäreinsatz in Basel-Landschaft ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wir versuchen, Ihnen einen Anschluss zu vermitteln, wenn Sie weiter temporär arbeiten möchten. Geben Sie uns früh Bescheid, wann Ihr Einsatz endet und was Sie sich als Nächstes wünschen. Versprechen können wir nichts, aber wir melden uns, sobald ein Betrieb jemanden mit Ihrem Profil sucht.
Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 5'834, ein Viertel mehr als CHF 7'286 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 86 Gemeinden mit 303'872 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Liestal, Pratteln, Allschwil, Muttenz und Münchenstein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Liestal mit 17'610, Pratteln mit 16'458, Allschwil mit 13'919 und Muttenz mit 13'434 (BFS, STATENT 2024).
Liestal · Pratteln · Allschwil · Muttenz · Münchenstein
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