Dauerstelle
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In Basel-Landschaft zählt das Bundesamt für Statistik 20'022 Arbeitsstätten mit 161'523 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Basel-Landschaft Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
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Try & Hire
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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20'022
Arbeitsstätten in Basel-Landschaft
161'523
Beschäftigte in Basel-Landschaft
12'594
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Landschaft
1'375
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Landschaft
Wer in Basel-Landschaft Personal sucht, braucht meist schnell eine Antwort. Wir melden uns rasch, sagen Ihnen offen, wen wir vorschlagen können, und klären Lohn, Arbeitszeiten und Beginn mit der Fachkraft, bevor sie bei Ihnen anfängt.
In der grössten Branche in Basel-Landschaft, Erziehung und Unterricht, arbeiten 12'594 Menschen in 1'164 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht, Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Grosshandel.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist in Basel-Landschaft vertreten: 58 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 72 Prozent der Stellen.
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Basel-Landschaft ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Basel-Landschaft mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Hochlohngebiet). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Basel-Landschaft eine Stelle suchen: 4'665 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 3,1 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Der Bedarf im Kanton Basel-Landschaft schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wollen Ihre Temporärkräfte mitkommen, klären wir Vertrag und Lohn neu und übernehmen die Administration ab dem vereinbarten Tag.
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.
CHF 22.39 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Basel-Landschaft (Hochlohngebiet). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 86 Gemeinden mit 303'872 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Liestal, Pratteln, Allschwil, Muttenz und Münchenstein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Liestal 17'610, Pratteln 16'458, Allschwil 13'919 und Muttenz 13'434 (BFS, STATENT 2024).
Liestal · Pratteln · Allschwil · Muttenz · Münchenstein
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr