Dauerstelle
Elektroinstallateur Service 100%, Lohn SH
- Lohn SH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Fachleute Betriebsunterhalt EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 4'924
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
355
Arbeitsstätten Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau im Kanton Schaffhausen
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schaffhausen
525
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schaffhausen
Mit uns ist vieles möglich: ein temporärer Einstieg, eine Dauerstelle oder Try & Hire, bei dem Sie zuerst schauen, ob es passt. Schicken Sie uns Ihre Bewerbung, wir melden uns bald.
Hilfreich sind Erfahrung mit Haustechnik und kleinen Reparaturen, Sorgfalt im Umgang mit Maschinen und Reinigungsmitteln und Organisationstalent. Weiterbildungen im Bereich Hauswartung sind gern gesehen. Haben Sie im Ausland gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf Ihre Aufgaben. Wir sagen Ihnen offen, welche Einsätze passen.
Nach Beschäftigten in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau führen im Kanton Schaffhausen Schaffhausen mit 1'080, Neuhausen am Rheinfall mit 380, Thayngen mit 225, Stein am Rhein mit 62 und Beringen mit 55 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fachleute Betriebsunterhalt EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Schaffhausen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Als Ihre Arbeitgeberin rechnen wir AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und versichern Sie gegen Unfall. Die Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung. Ab wann Sie in der Pensionskasse versichert sind, regelt der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 4'924 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 4'383, das obere über CHF 5'812 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Schaffhausen CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Kanton Schaffhausen sind 355 Arbeitsstätten in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Schaffhausen machen Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau rund 4,2 % aus, im Schweizer Durchschnitt 4,2 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Schaffhausen gelten.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Betriebsunterhalt EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei manchen Stellen ja, etwa im Werkdienst oder in grossen Überbauungen. Andere Stellen haben feste Arbeitszeiten ohne Bereitschaft. Sagen Sie uns im Gespräch, was für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie Pikett und Winterdienst geregelt sind, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 4'383, ein Viertel mehr als CHF 5'812 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.
Im Kanton Schaffhausen gibt es 26 Gemeinden mit 90'087 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516 (BFS, STATENT 2024).
Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Personalanfrage für den Kanton Schaffhausen: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr