Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Risch ZG
- Risch ZG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Im Kanton Zug gibt es 1'303 Arbeitsstätten in den Branchen, die Fachleute Betriebsunterhalt EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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Für neue Stellen im Kanton Zug den Lebenslauf senden. Passt etwas, melden wir uns bei Ihnen.
CHF 5'081
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
1'303
Arbeitsstätten Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Kleine Reparaturen, Kontrolle der Haustechnik, Reinigung, Grünpflege und Winterdienst: Kein Tag ist wie der andere. Wir bringen Fachfrauen und Fachmänner Betriebsunterhalt EFZ mit Schulen, Verwaltungen, Immobilienfirmen, Gemeinden und Industriebetrieben zusammen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welches Umfeld zu Ihnen passt.
Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, Ihren Stärken und den Objekten, die Sie kennen. Danach richten sich alle Vorschläge, die wir Ihnen machen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Ort, Arbeitszeiten und Dauer, bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Nach Beschäftigten in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau führen im Kanton Zug Zug mit 1'961, Baar mit 1'115, Hünenberg mit 933, Risch mit 666 und Cham mit 563 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fachleute Betriebsunterhalt EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Zwischen CHF 4'557 und CHF 5'922 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Fachleute Betriebsunterhalt EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 5'081.
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Fachleute Betriebsunterhalt EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
6'031 von 135'123 Beschäftigten im Kanton Zug arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 4,2 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Betriebsunterhalt EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei manchen Stellen ja, etwa im Werkdienst oder in grossen Überbauungen. Andere Stellen haben feste Arbeitszeiten ohne Bereitschaft. Sagen Sie uns im Gespräch, was für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie Pikett und Winterdienst geregelt sind, damit Sie in Ruhe entscheiden können.
Vor allem in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zug sind Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 11 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Kanton Zug und Umgebung, temporär oder fest.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Zug. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr