Dauerstelle
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Temporär mit Berufsabschluss gilt in Graubünden ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Fassadenbauer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen in Graubünden und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fassadenbauer/in EFZ
1'622
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Graubünden
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Graubünden
3'355
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Graubünden
Hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall, Holz oder Keramik: Fassadenbau verbindet Technik, Präzision und Gestaltung. Wir bringen Fassadenbauerinnen und Fassadenbauer EFZ mit Betrieben zusammen, die sorgfältige Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welche Baustellen und Systeme zu Ihnen passen.
Ihre Ansprechperson begleitet Sie von der Bewerbung bis auf das erste Gerüst. Wir fragen, ob Sie lieber hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall oder Holz montieren und ob Sie Neubau oder Sanierung mehr reizt. Danach schlagen wir Ihnen passende Fassadenbetriebe vor. Im Temporäreinsatz zahlen wir Ihren Lohn und regeln die Versicherungen.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Graubünden liegen in Chur: 2'085 Beschäftigte, gefolgt von St. Moritz mit 906, Davos mit 646, Maienfeld mit 428 und Landquart mit 413 (BFS, STATENT 2024). Wer als Fassadenbauer/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Chur 35'520, Davos 9'563, St. Moritz 8'866 und Landquart 6'138: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Graubünden (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'137 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Graubünden CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
In den Branchen, in denen Fassadenbauer/innen EFZ meist arbeiten (Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Graubünden 1'622 Arbeitsstätten mit 13'851 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Graubünden machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 9,7 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Fassadenbauer/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das ist je nach Fassadenbetrieb verschieden. Hebebühnen, Bohrmaschinen, Nietzangen und Spezialwerkzeug stellt meist der Betrieb, das persönliche Handwerkzeug wie Meter, Wasserwaage oder Cutter bringen viele Monteure selbst mit. Vor dem Start sagen wir Ihnen genau, was erwartet wird, damit Sie am ersten Tag vollständig ausgerüstet sind.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt in Graubünden nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Chur, Davos, St. Moritz und Landquart sind im Kanton Graubünden die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 100 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Chur 35'520, Davos 9'563, St. Moritz 8'866 und Landquart 6'138 (BFS, STATENT 2024).
Chur · Davos · St. Moritz · Landquart · Domat/Ems
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