Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Hüttwilen TG
- Hüttwilen TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Fassadenbauer/innen EFZ temporär im Thurgau mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
Inserate im Kanton ThurgauZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
Schon registriert? Login Bewerbende
Lebenslauf als PDF oder Foto genügt. Ihre Ansprechperson ruft Sie an.
CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fassadenbauer/in EFZ
1'778
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall, Holz oder Keramik: Fassadenbau verbindet Technik, Präzision und Gestaltung. Wir bringen Fassadenbauerinnen und Fassadenbauer EFZ mit Betrieben zusammen, die sorgfältige Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welche Baustellen und Systeme zu Ihnen passen.
Ihre Ansprechperson begleitet Sie von der Bewerbung bis auf das erste Gerüst. Wir fragen, ob Sie lieber hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall oder Holz montieren und ob Sie Neubau oder Sanierung mehr reizt. Danach schlagen wir Ihnen passende Fassadenbetriebe vor. Im Temporäreinsatz zahlen wir Ihren Lohn und regeln die Versicherungen.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Thurgau Frauenfeld mit 1'575, Amriswil mit 665, Weinfelden mit 608, Kreuzlingen mit 602 und Aadorf mit 442 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fassadenbauer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'137 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
In den Branchen, in denen Fassadenbauer/innen EFZ meist arbeiten (Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Thurgau 1'778 Arbeitsstätten mit 11'749 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Thurgau rund 7,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bei einem Temporäreinsatz im Thurgau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Berufsart von Fassadenbauer/innen EFZ steht 2026 auf der Liste der meldepflichtigen Berufe (SECO, Art. 53a AVV). Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet; wer dort angemeldet ist, hat fünf Arbeitstage Vorsprung. Wir halten diese Regel bei jeder Stelle ein.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Die Lehren in der Gebäudehülle hatten im Lauf der Zeit verschiedene Namen und Fachrichtungen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welchen Abschluss Sie haben und welche Fassadensysteme Sie kennen. Wir stellen Sie passend vor und erklären dem Betrieb Ihren Werdegang, falls nötig.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Thurgau sind Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden, Arbon und Amriswil (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 80 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
Ihre nächste Stelle
Temporär oder fest arbeiten im Thurgau: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr