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Bauführer und Polier gehen im Gespräch über eine Wohnbaustelle

Jobs als Fassadenbauer/in EFZ für den Kanton Zürich

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zürich ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Fassadenbauer/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zürich und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Arbeit als Fassadenbauer/in EFZ im Kanton Zürich

Als Fassadenbauerin oder Fassadenbauer EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Zürich, bei einem Fassaden- oder Gebäudehüllenbetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire.

Als Fassadenbauerin oder Fassadenbauer EFZ bei iPersonal

Ihre Ansprechperson begleitet Sie von der Bewerbung bis auf das erste Gerüst. Wir fragen, ob Sie lieber hinterlüftete Fassaden aus Faserzement, Metall oder Holz montieren und ob Sie Neubau oder Sanierung mehr reizt. Danach schlagen wir Ihnen passende Fassadenbetriebe vor. Im Temporäreinsatz zahlen wir Ihren Lohn und regeln die Versicherungen.

Arbeitsorte für Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zürich

Zürich, Winterthur, Opfikon, Dietikon und Schlieren: In diesen Gemeinden im Kanton Zürich arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 21'338 (BFS, STATENT 2024). Allein Zürich zählt 11'264 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zürich (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

GAV Personalverleih und Mindestlöhne

Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.

Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Fassadenbauer/in EFZ: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Lohnband für Fassadenbauer/innen EFZ

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zürich einen mittleren Monatslohn von CHF 6'444 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.

Arbeitgeber für Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zürich

Für Fassadenbauer/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

54'845 von 1'149'866 Beschäftigten im Kanton Zürich arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.

Im Kanton Zürich waren im Herbst 2026 7'605 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,9 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Fassadenbauer/in EFZ: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Ihre Rechte im Temporäreinsatz im Kanton Zürich

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Zürich sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Für Fassadenbauer/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.

Vertrag vor dem ersten Arbeitstag

Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Hochlohngebiet.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Jobs als Fassadenbauer/in EFZ für den Kanton Zürich

Wie bewerbe ich mich als Fassadenbauerin oder Fassadenbauer?

Über unsere Bewerberseite: Kontaktdaten und Handynummer eingeben, Fragen zu Wohnort und Beruf beantworten und den Lebenslauf hochladen. Nennen Sie darin die Fassadensysteme und Materialien, die Sie montiert haben, und ob Sie einen Hebebühnenausweis haben. Zeugnisse können Sie nachreichen. Danach melden wir uns und hören, was Sie sich wünschen.

Wo arbeiten Fassadenbauer/innen EFZ im Kanton Zürich?

Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zürich sind es 7'394 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Ist der Beruf Fassadenbauer/in EFZ meldepflichtig?

Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).

Ich bin beim RAV angemeldet. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.

Muss ich jeden Vorschlag annehmen?

Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).

Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn?

Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.

Arbeitsorte im Kanton Zürich

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zürich sind Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 160 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 (BFS, STATENT 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

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iPersonal im Video, 3:42 Minuten