Dauerstelle
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16'724 Betriebe im Kanton Schwyz beschäftigen 92'873 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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16'724
Arbeitsstätten im Kanton Schwyz
92'873
Beschäftigte im Kanton Schwyz
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'092
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Zentralschweiz
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schwyz
Am meisten Arbeitsplätze im Kanton Schwyz bietet die Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 6'179 Beschäftigten, danach folgen Detailhandel (5'370) und Erziehung und Unterricht (4'796), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.
Rund 24 Prozent der Beschäftigten im Kanton Schwyz arbeiten in Industrie und Bau, 71 Prozent im Dienstleistungssektor und 4 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 5,6 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schwyz bieten Freienbach mit 18'017, Schwyz mit 13'658, Küssnacht SZ mit 7'538 und Einsiedeln mit 7'146 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. Im Kanton Schwyz sind es 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte und CHF 21.22 für Ungelernte (Lohngebiet Normal). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 7'092 (BFS, LSE 2024).
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zentralschweiz: Handwerksberufe CHF 6'272, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'942, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Ein Temporäreinsatz kann schneller enden als eine Festanstellung. In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Einsatzes gilt eine Frist von mindestens zwei Tagen, danach bis Ende des sechsten Monats mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Später gilt das Obligationenrecht.
Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.
Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Schwyz betrug im Herbst 2026 1,1 %, gemeldet waren 1'039 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.


Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Besetzte Stellen nehmen wir vom Netz, sobald sie vergeben sind. Wer sich bewirbt, hört von uns, wenn eine passende Stelle dazukommt.
Wir stellen Sie Betrieben vor, die eine feste Stelle besetzen wollen. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie dann direkt mit dem Betrieb. Für Sie ist das kostenlos.
Bei einem Temporärjob sind Sie bei der iPersonal AG angestellt und arbeiten in einem Betrieb in der Region, für Tage, Wochen oder Monate. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Ja. Viele Betriebe suchen Hilfskräfte, die sie selbst einarbeiten, zum Beispiel im Lager, in der Produktion oder auf dem Bau. Nach vier Jahren Praxis im Beruf gelten Sie nach GAV als angelernt und haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.
Endet ein Einsatz, melden wir uns mit dem nächsten Vorschlag, sofern Sie das möchten.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Nach GAV Personalverleih 2026 gilt im Kanton Schwyz der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Abschluss, CHF 22.76 angelernt, CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege.
Freienbach · Schwyz · Küssnacht SZ · Einsiedeln · Lachen
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Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Kanton Schwyz und Umgebung, temporär oder fest.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Schwyz. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr