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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Personalbüro für Stadt und Kanton Schwyz

Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt im Kanton Schwyz bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.

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Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie im Kanton Schwyz brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Kennzahlen für den Kanton Schwyz

Personalbüro für Betriebe im Kanton Schwyz

Wer im Kanton Schwyz Personal sucht, möchte nicht zehn Telefonate führen. Bei uns genügt eines: Wir klären, ob eine Festanstellung, ein Temporäreinsatz oder Try & Hire passt, und suchen dann.

170'072 Einwohnerinnen und Einwohner zählt der Kanton Schwyz (BFS, STATPOP 2025), 92'873 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.

Stundensatz statt Lohnadministration

Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Wie wir Personal auswählen

Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.

Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachkräfte in Ihrer Nähe als anonyme Karten mit Beruf, Erfahrung und Verfügbarkeit. Mit «Ja, anfragen» geht die Anfrage an Ihre Ansprechperson.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Betriebe im Kanton Schwyz nach Branchen

Das Bundesamt für Statistik zählt im Kanton Schwyz 16'724 Arbeitsstätten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 6'179 Personen, gefolgt von Detailhandel mit 5'370 und Erziehung und Unterricht mit 4'796.

Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es im Kanton Schwyz in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.

Der Dienstleistungssektor stellt rund 71 Prozent der Stellen.

Welche Fachleute wir im Kanton Schwyz vermitteln

Für Betriebe der Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation kommen vor allem Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Kanton Schwyz

Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Kanton Schwyz gilt, steht im Verleihvertrag.

Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz

Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.

GAV Personalverleih: Mindestlöhne im Kanton Schwyz

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Kanton Schwyz der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

In fünf Schritten zur Fachkraft

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.

  • Bedarf und Zeitraum nennen
  • Rasche Rückmeldung
  • Profile prüfen und auswählen
  • Vertrag unterschreiben
  • Einsatz im Kanton Schwyz mit Betreuung

Kosten und Stundensatz im Kanton Schwyz

Für den Kanton Schwyz rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zentralschweiz: Handwerksberufe CHF 6'272, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'942, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Schwyz

Mit 1,1 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Schwyz im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.

Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen für den Kanton Schwyz

Wie wechseln wir zu einem anderen Personalbüro?

Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.

Wie rasch kann jemand im Kanton Schwyz beginnen?

Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.

Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?

Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.

Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?

Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.

Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?

Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.

Was ist Payrolling?

Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.

Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.

Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?

Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.

Gemeinden im Kanton Schwyz

Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Freienbach mit 18'017, Schwyz mit 13'658, Küssnacht SZ mit 7'538 und Einsiedeln mit 7'146 (BFS, STATENT 2024).

Freienbach · Schwyz · Küssnacht SZ · Einsiedeln · Lachen

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Schwyz, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten