Dauerstelle
Logistiker Mitarbeiter/in Kommissionierung, 100%, Oberwil-Lieli AG
- Oberwil-Lieli AG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Aargau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Disponent/innen für den Aargau und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
2'570
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen im Aargau
CHF 6'057
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Sie brauchen Disponent/innen für den Aargau für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Am meisten Arbeitsplätze im Aargau bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Wir schlagen Ihnen passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Aargau vor, fest, temporär als Vertretung oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns Verkehrsart, Flotte, Programme und Beginn. Wir melden uns rasch, um das passende Profil mit Ihnen festzulegen.
Für Dauerstellen vermitteln wir fest oder mit Try & Hire. Für Ferienvertretungen oder Übergangszeiten ist ein Temporäreinsatz möglich: Sie bezahlen einen vereinbarten Stundensatz, Lohn, Lohnnebenkosten und Quellensteuer laufen über uns. So bleibt Ihre Disposition besetzt, auch wenn jemand ausfällt. Die Konditionen besprechen wir offen.
Für viele Einsätze braucht es bestimmte Ausweise, zum Beispiel SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Führerausweis. Wir fragen das vorher ab, damit die Fachkraft am ersten Tag einsetzbar ist.
Im Kunden-Portal sehen Sie verfügbare Fachkräfte in Ihrer Nähe als anonyme Karten mit Beruf, Erfahrung und Verfügbarkeit. Mit «Ja, anfragen» geht die Anfrage an Ihre Ansprechperson.

Wo Disponent/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: im Aargau zusammen 2'570 Arbeitsstätten mit 39'055 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Gemessen an allen Beschäftigten im Aargau machen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen rund 10,7 % aus, im Schweizer Durchschnitt 8,3 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Im Aargau sind 47'193 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 2'728 davon mit 25'451 Beschäftigten, auf Detailhandel 3'334 mit 22'834. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Aargau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Die meisten Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen zählt im Kanton Aargau in Schafisheim mit 2'898, Spreitenbach mit 2'883, Wohlen AG mit 1'843 und Baden mit 1'727 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Aargau passt.
Als Einsatzbetrieb im Aargau sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. Im Aargau gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft im Aargau: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Disponent/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Mit 3,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge und Kunden still. Wir schlagen Ihnen Disponentinnen und Disponenten Transport und Logistik vor, fest, als Vertretung oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen Ihren Bedarf persönlich.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.
Für die Berufsgruppe «43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 6'057, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'115 und CHF 7'131 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Aargau sind Aarau, Baden, Zofingen, Brugg und Lenzburg (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 196 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
Fachkräfte für Ihren Betrieb
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr