Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Baden AG
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Temporärstellen und Festanstellungen für Wettingen
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Wettingen (bis 25 km)
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Temporär
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Wettingen und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: So hoch ist der Mindestlohn für temporäre Mitarbeitende.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Welcher Mindestlohn für einen Temporäreinsatz in Wettingen gilt, hängt von der Branche Ihres Betriebs ab: Hat sie einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Löhne, sonst der GAV Personalverleih. Den Betrag nach Branche und Ausbildung zeigt der Mindestlohn-Rechner auf dieser Seite. Wir halten diese Regeln ein und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor.
1'280
Arbeitsstätten in Wettingen
8'105
Beschäftigte in Wettingen
786
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Fehlt Ihrem Team in Wettingen für einige Tage oder Monate eine Fachkraft, überbrückt ein Temporäreinsatz die Lücke. Die iPersonal AG ist Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb.
Wie lange der Einsatz dauert und wann er endet, halten wir im Verleihvertrag fest.
Der Personalverleih ist in Wettingen ein eigener Wirtschaftszweig: 6 Arbeitsstätten mit 99 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

8'105 Beschäftigte in 1'280 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Wettingen laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (786), Detailhandel (681) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (464).
Mit 99 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Wettingen (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 80 Prozent der Stellen.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten auf der Baustelle, in der Werkhalle, in der Garage, im Lager und im Büro. Für die grösste Branche in Wettingen vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.
Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Wettingen gilt, steht im Verleihvertrag.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Wettingen gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal.
Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih).
Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV).
Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Wettingen: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026).
Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 7'624, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12'451 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Gleichzeitig standen 3'726 offene Stellen bei den RAV.
Der Bedarf im Kanton Aargau schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Beide Begriffe meinen dasselbe. In Deutschland sagt man Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, in der Schweiz Temporärarbeit oder Personalverleih. Rechtlich gelten hier das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der GAV Personalverleih.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
In Wettingen gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: in Wettingen CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
22'027 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Wettingen (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Baden, Spreitenbach, Brugg und Wohlen AG. Unser Sitz ist rund 20 km entfernt.
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