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Disponent/innen verdienen in der Grossregion Ostschweiz im Mittel CHF 5'940 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Disponent/innen für Davos, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
41
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Davos
CHF 5'940
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Graubünden
3'355
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Graubünden
Disponent/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Davos vorschlagen.
10'738 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Davos (BFS, STATPOP 2025), 9'563 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge still und Kunden warten. Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmungen und Entsorgungsbetriebe mit Disponentinnen und Disponenten, die planen, organisieren und kommunizieren. Beschreiben Sie uns kurz, was ansteht. Ihre Anfrage bleibt für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Läuft eine Vertretung länger oder soll die Person übernommen werden, klären wir das unkompliziert. Beim Payrolling übernehmen wir auf Wunsch auch die Anstellung einer Fachkraft, die Sie selbst gefunden haben.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Wo Disponent/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: in Davos zusammen 41 Arbeitsstätten mit 725 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen in Davos rund 7,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 8,3 % (BFS, STATENT 2024).
Nach Beschäftigten führt in Davos die Branche Beherbergung mit 1'811 Personen in 71 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 1'120 Arbeitsstätten und 9'563 Beschäftigte (STATENT 2024).
Zwischen CHF 5'159 und CHF 6'860 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Disponent/innen, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Chur führt im Kanton Graubünden mit 2'590 Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen, danach folgen Landquart mit 777, Davos mit 725 und St. Moritz mit 549 (BFS, STATENT 2024). Für Davos prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Als Einsatzbetrieb in Davos sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Davos kennenlernt.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Rechenbeispiel für Davos: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 21.22 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 25.70 brutto. Für Gelernte sind es CHF 25.86 bzw. CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Graubünden eine Stelle suchen: 1'237 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 1,1 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Transportunternehmen, Spedition, Bauunternehmung oder Entsorgungsbetrieb: Fehlt Ihnen eine Fachkraft für Tourenplanung und Kundenbetreuung, helfen wir weiter. Wir klären Verkehrsart, Programme und Arbeitszeiten und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Die Anfrage bleibt für Sie unverbindlich. Sie hören rasch von uns.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'159, ein Viertel mehr als CHF 6'860 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Das Gesetz schützt den Übertritt: Abreden, die ihn nach dem Einsatz verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Planen Sie die Übernahme von Anfang an, vereinbaren wir Try & Hire mit klaren Bedingungen.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
In Davos gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Nachbargemeinden sind Schmitten GR, Arosa, Conters im Prättigau und Fideris. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Nachbarorte
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Davos. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr