Zum Inhalt
Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektriker/innen für den Kanton Bern: Personalanfrage

Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Kanton Bern ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (je nach Lohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektriker/innen für den Kanton Bern und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.

Stellen in Elektro im Kanton Bern

Inserate im Kanton BernZur ganzen Auswahl

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage für den Kanton Bern

Beruf, Anzahl und Beginn genügen für den Anfang. Wir melden uns rasch.

Pflichtfeld

Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für den Kanton Bern zeigt

Elektriker/innen für Betriebe im Kanton Bern

Für Elektriker/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.

Wer im Kanton Bern kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen.

Wir unterstützen Elektrobetriebe, Industrie und Unterhaltsabteilungen mit Elektrikerinnen und Elektrikern, temporär, fest oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns kurz die Arbeiten und den Beginn. Eine Anfrage ist für Sie ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Vom Anruf bis zum Einsatz

Sie rufen an oder füllen die Personalanfrage aus. Wir melden uns rasch, fragen nach Arbeiten, Beginn und Dauer und stellen Ihnen danach passende Elektrikerinnen und Elektriker vor. Ausbildung und Zeugnisse haben wir vorher mit den Kandidaten besprochen. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten.

Dringende Anfragen

Fällt jemand kurzfristig aus, rufen Sie uns an oder markieren Sie die Anfrage als dringend. Wir suchen sofort in unserem Pool und sagen Ihnen ehrlich, ob wir bis zum gewünschten Tag jemanden vorschlagen können.

Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

Elektriker: Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Branchen mit Elektriker/innen im Kanton Bern

Wo Elektriker/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Kanton Bern zusammen 4'626 Arbeitsstätten mit 31'237 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.

31'237 von 677'492 Beschäftigten im Kanton Bern arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,6 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.

Wer im Kanton Bern Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 677'492 Beschäftigten und 80'971 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 49'515 Personen, Detailhandel 38'782.

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

Zwischen CHF 5'903 und CHF 7'506 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Elektriker/innen, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).

Fachleute der Branche im Kanton Bern

Die meisten Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Bern in Bern mit 4'481, Thun mit 1'304, Biel/Bienne mit 1'206 und Köniz mit 1'105 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Bern passt.

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Bern kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Im Kanton Bern gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, in der Agglomeration Bern der des Hochlohngebiets nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.

Was der Verleiher abrechnet

Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.

Kündigungsfristen und Übertritt

Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Elektriker: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Ablauf einer Personalanfrage

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Bedarf und Zeitraum nennen
  • Rasche Rückmeldung
  • Profile prüfen und auswählen
  • Vertrag unterschreiben
  • Einsatz im Kanton Bern mit Betreuung

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt im Kanton Bern beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (je nach Lohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.

Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Elektriker: Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Elektriker/innen und das RAV

Ob für diesen Beruf die Stellenmeldepflicht gilt, prüfen wir bei jeder Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).

4'108 offene Stellen waren im Kanton Bern im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).

Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen. Wir klären, ob ein Elektroinstallateur, ein Montage-Elektriker oder eine Servicefachkraft passt, und schlagen Ihnen geeignete Personen vor. Temporär, fest oder mit Try & Hire. Rasch haben Sie unsere Rückmeldung.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Elektriker/innen für den Kanton Bern: Personalanfrage

Kann ich eine temporäre Elektrikerin später fest anstellen?

Ja, das ist möglich. Am einfachsten geht es mit Try & Hire, bei dem die spätere Übernahme von Anfang an vorgesehen ist. Aber auch aus einem normalen Temporäreinsatz heraus kann eine Festanstellung entstehen. Die Bedingungen besprechen wir offen mit Ihnen, bevor der Einsatz beginnt.

Wie viel verdienen Elektriker/innen im Kanton Bern?

Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'645, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'903 und CHF 7'506 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Elektriker/innen die Stellenmeldepflicht?

Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.

Welches Lohngebiet gilt im Kanton Bern?

CHF 21.22 für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih im Kanton Bern (je nach Lohngebiet). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).

Können Sie mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?

Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.

Wer kümmert sich um die Quellensteuer?

Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.

Arbeitsorte im Kanton Bern

Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461 (BFS, STATENT 2024).

Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb im Kanton Bern Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Arbeit im Kanton Bern gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten