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Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Köniz bei CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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2'294
Arbeitsstätten in Köniz
22'461
Beschäftigte in Köniz
1'419
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Köniz, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
In der grössten Branche in Köniz, Erziehung und Unterricht, arbeiten 1'419 Menschen in 127 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.
Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Wer in Köniz Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 22'461 Beschäftigten und 2'294 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die grösste Branche ist Erziehung und Unterricht, danach folgt Architektur- und Ingenieurbüros mit 1'375 Personen.
Mit 96 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Köniz (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Architektur- und Ingenieurbüros mit 1'375 und Detailhandel mit 1'365 Beschäftigten; im Schnitt sind es 9,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Typische Berufe der Branche Erziehung und Unterricht sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. In der Branche Architektur- und Ingenieurbüros arbeiten oft Elektroplanerinnen, Gebäudetechnikplaner und Bauzeichnerinnen. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Köniz sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Für Betriebe in Köniz bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Köniz beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Köniz kennenlernt.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Für Köniz rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

4'108 offene Stellen waren im Kanton Bern im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Wer in Köniz kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, temporär und fest. Für Einsätze auf der Baustelle klären wir vorab Schutzausrüstung, Ausweise und den GAV der Branche, damit Lohn und Arbeitszeit stimmen.
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.
Rund um Köniz liegen Ostermundigen, Belp, Ittigen und Zollikofen. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. Köniz gehört zum Verwaltungskreis Bern-Mittelland. In der Gemeinde wohnen 43'923 Menschen (BFS, STATPOP 2025).
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Braucht Ihr Betrieb in Köniz Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Arbeit in Köniz gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr