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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektriker/innen für Köniz: Personalanfrage

Elektriker/innen verdienen in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 6'645 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Elektriker/innen für Köniz, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.

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Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie in Köniz brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für Köniz zeigt

Elektriker/innen temporär oder fest

Für Elektriker/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.

Am meisten Arbeitsplätze in Köniz bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.

Wir klären zuerst, welches Profil Sie wirklich brauchen: Elektroinstallateur EFZ für Installation und Inbetriebnahme, Montage-Elektriker EFZ für die Montage oder eine Fachkraft für Service und Unterhalt. Danach schlagen wir Ihnen passende Personen vor. Wir melden uns rasch.

Das passende Elektriker-Profil für Ihren Auftrag

Hinter dem Wort Elektriker stehen verschiedene Berufe. Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ übernehmen Installation und Inbetriebnahme mit Messprotokoll, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ die Montage. Dazu kommen Fachleute für Service und Unterhalt. Wir klären mit Ihnen, welches Profil Ihre Arbeiten verlangen, bevor wir Personen vorschlagen.

Weisungen, Sicherheit und Lohn

Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).

Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Elektriker: Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Markt für Elektriker/innen in Köniz

1'105 Beschäftigte in 136 Arbeitsstätten: So gross ist in Köniz der Bereich Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Elektriker/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

Gemessen an allen Beschäftigten in Köniz machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 4,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.

Das Bundesamt für Statistik zählt in Köniz 2'294 Arbeitsstätten mit zusammen 22'461 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 1'419 Personen, gefolgt von Architektur- und Ingenieurbüros mit 1'375 und Detailhandel mit 1'365.

Was Elektriker/innen verdienen

In Köniz gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Elektriker/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.

Fachleute der Branche im Kanton Bern

Bern führt im Kanton Bern mit 4'481 Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, danach folgen Thun mit 1'304, Biel/Bienne mit 1'206 und Köniz mit 1'105 (BFS, STATENT 2024). Für Köniz prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.

Was das Gesetz beim Personalverleih in Köniz verlangt

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Köniz zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Bewilligung von Kanton und SECO

Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.

GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Köniz

In Köniz gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.

Kündigungsfristen und Übertritt

Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Elektriker: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

So kommen Sie in Köniz zu Personal

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Anfrage online oder am Telefon
  • Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
  • Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
  • Verleihvertrag mit Stundensatz
  • Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Köniz: Basislohn nach GAV CHF 22.39, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.12 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.

Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Elektriker: Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Elektriker/innen und das RAV

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.

Das ist ein gutes Problem, solange es gelöst wird. Mit temporären Elektrikerinnen und Elektrikern bewältigen Sie Spitzen, ohne dauerhaft mehr Lohnkosten zu tragen. Wer überzeugt, kann über Try & Hire fest zu Ihnen wechseln. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich.

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Elektriker/innen für Köniz: Personalanfrage

Welche Elektriker vermitteln Sie?

Wir vermitteln Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ sowie Elektrikerinnen und Elektriker mit Erfahrung in Service und Unterhalt. Welche Person passt, hängt von Ihren Arbeiten ab. Darum fragen wir zuerst nach Baustelle, Aufgaben und Verantwortung und schlagen dann gezielt vor.

Wie viel verdienen Elektriker/innen in Köniz?

Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Espace Mittelland zwischen CHF 5'903 und CHF 7'506 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Ist der Beruf Elektriker/in meldepflichtig?

Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).

Was steht im Verleihvertrag?

Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Wo ist Ihr Büro?

Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.

Wie funktioniert der Stundenrapport?

Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.

Lage und Umgebung von Köniz

Köniz liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland im Kanton Bern, rund 107 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Ostermundigen, Belp, Ittigen und Zollikofen. Zur Gemeinde gehören auch Gasel, Liebefeld, Mittelhäusern, Niederscherli und Niederwangen b. Bern. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Ostermundigen 8'475, Belp 5'186, Ittigen 13'180 und Zollikofen 10'648 (BFS, STATENT 2024).

Gasel · Liebefeld · Mittelhäusern · Niederscherli · Niederwangen b. Bern · Oberwangen b. Bern · Schliern b. Köniz · Spiegel b. Bern

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Köniz, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten