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Elektriker/innen verdienen in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 6'645 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Elektriker/innen für Köniz, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
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Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Köniz
CHF 6'645
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
2'294
Arbeitsstätten in Köniz
Für Elektriker/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Am meisten Arbeitsplätze in Köniz bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Wir klären zuerst, welches Profil Sie wirklich brauchen: Elektroinstallateur EFZ für Installation und Inbetriebnahme, Montage-Elektriker EFZ für die Montage oder eine Fachkraft für Service und Unterhalt. Danach schlagen wir Ihnen passende Personen vor. Wir melden uns rasch.
Hinter dem Wort Elektriker stehen verschiedene Berufe. Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ übernehmen Installation und Inbetriebnahme mit Messprotokoll, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ die Montage. Dazu kommen Fachleute für Service und Unterhalt. Wir klären mit Ihnen, welches Profil Ihre Arbeiten verlangen, bevor wir Personen vorschlagen.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

1'105 Beschäftigte in 136 Arbeitsstätten: So gross ist in Köniz der Bereich Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Elektriker/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten in Köniz machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 4,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Das Bundesamt für Statistik zählt in Köniz 2'294 Arbeitsstätten mit zusammen 22'461 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 1'419 Personen, gefolgt von Architektur- und Ingenieurbüros mit 1'375 und Detailhandel mit 1'365.
In Köniz gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Elektriker/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Bern führt im Kanton Bern mit 4'481 Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, danach folgen Thun mit 1'304, Biel/Bienne mit 1'206 und Köniz mit 1'105 (BFS, STATENT 2024). Für Köniz prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Köniz zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
In Köniz gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Köniz: Basislohn nach GAV CHF 22.39, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.12 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Das ist ein gutes Problem, solange es gelöst wird. Mit temporären Elektrikerinnen und Elektrikern bewältigen Sie Spitzen, ohne dauerhaft mehr Lohnkosten zu tragen. Wer überzeugt, kann über Try & Hire fest zu Ihnen wechseln. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wir vermitteln Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ sowie Elektrikerinnen und Elektriker mit Erfahrung in Service und Unterhalt. Welche Person passt, hängt von Ihren Arbeiten ab. Darum fragen wir zuerst nach Baustelle, Aufgaben und Verantwortung und schlagen dann gezielt vor.
Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Espace Mittelland zwischen CHF 5'903 und CHF 7'506 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Köniz liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland im Kanton Bern, rund 107 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Ostermundigen, Belp, Ittigen und Zollikofen. Zur Gemeinde gehören auch Gasel, Liebefeld, Mittelhäusern, Niederscherli und Niederwangen b. Bern. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Ostermundigen 8'475, Belp 5'186, Ittigen 13'180 und Zollikofen 10'648 (BFS, STATENT 2024).
Gasel · Liebefeld · Mittelhäusern · Niederscherli · Niederwangen b. Bern · Oberwangen b. Bern · Schliern b. Köniz · Spiegel b. Bern
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Köniz, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr