Dauerstelle
Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Andelfingen ZH
- Andelfingen ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Elektriker/innen verdienen in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 6'459 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Elektriker/innen für den Kanton Zürich, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
Inserate im Kanton ZürichZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
6'217
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich
CHF 6'459
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
126'784
Arbeitsstätten im Kanton Zürich
Für Elektriker/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Im Kanton Zürich sind 126'784 Arbeitsstätten mit 1'149'866 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Wir unterstützen Elektrobetriebe, Industrie und Unterhaltsabteilungen mit Elektrikerinnen und Elektrikern, temporär, fest oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns kurz die Arbeiten und den Beginn. Eine Anfrage ist für Sie ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Hinter dem Wort Elektriker stehen verschiedene Berufe. Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ übernehmen Installation und Inbetriebnahme mit Messprotokoll, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ die Montage. Dazu kommen Fachleute für Service und Unterhalt. Wir klären mit Ihnen, welches Profil Ihre Arbeiten verlangen, bevor wir Personen vorschlagen.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.

Im Kanton Zürich sind 6'217 Arbeitsstätten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Zürich machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 3,7 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Nach Beschäftigten führt im Kanton Zürich die Branche Erziehung und Unterricht mit 108'063 Personen in 7'887 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 9 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Zürich gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Elektriker/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Wir suchen Elektriker/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Zürich vor allem in Zürich, Winterthur, Dietikon und Schlieren, zusammen 14'346 Beschäftigte in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Zürich kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Zürich beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Kanton Zürich kennenlernt.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt im Kanton Zürich beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
7'605 offene Stellen waren im Kanton Zürich im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen. Wir klären, ob ein Elektroinstallateur, ein Montage-Elektriker oder eine Servicefachkraft passt, und schlagen Ihnen geeignete Personen vor. Temporär, fest oder mit Try & Hire. Rasch haben Sie unsere Rückmeldung.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wir vermitteln Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ sowie Elektrikerinnen und Elektriker mit Erfahrung in Service und Unterhalt. Welche Person passt, hängt von Ihren Arbeiten ab. Darum fragen wir zuerst nach Baustelle, Aufgaben und Verantwortung und schlagen dann gezielt vor.
Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Zürich zwischen CHF 5'773 und CHF 7'531 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Den grössten Teil macht der Lohn aus. Im Kanton Zürich liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026, Hochlohngebiet). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zürich sind Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 160 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zürich mit 545'295, Winterthur mit 79'797, Kloten mit 44'424 und Opfikon mit 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Zürich. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Temporär oder fest arbeiten im Kanton Zürich: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr