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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Temporärbüro für Zürich

Temporärstellen und Festanstellungen für den Kanton Zürich

  • Bauhauptgewerbe
  • Ausbau und Nebengewerbe
  • Elektro
  • Sanitär, Heizung und Lüftung
  • KV und Administration
  • Lager und Logistik
  • Industrie und Produktion
  • Transport und Chauffeure

Persönlich erreichbar

044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

  • Eine feste Ansprechperson vom ersten Anruf bis zum Lohn
  • Lohn jede Woche für Temporärmitarbeitende

Für Jobsuchende

In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.

Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab

Für Unternehmen

Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.

Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung

Offene Stellen

Alle Inserate im Kanton Zürich, temporär und fest

Alle Inserate im Kanton Zürich

Mindestlohn nach Branche und Kanton

Der Rechner zeigt die Lohnuntergrenze für Temporäreinsätze, so wie sie im GAV steht.

Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 27.62

Gelernte, Hochlohngebiet

Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’033, 13 Mal im Jahr.

Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.

Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.

Alle Branchen und Regeln zum Mindestlohn

Arbeitsmarkt im Kanton Zürich in Zahlen

Im Kanton Zürich sind 126'784 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.

So arbeitet unser Temporärbüro für den Kanton Zürich

Ein Auftrag braucht mehr Hände, jemand fällt aus oder die Saison beginnt: Dann stellen wir Temporärkräfte, die in Ihrem Betrieb im Kanton Zürich arbeiten. Angestellt sind sie bei der iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn jede Woche und rechnen Sozialversicherungen und Quellensteuer ab. Sie leiten die Arbeit vor Ort und bestätigen die Stunden auf dem Rapport.

In der grössten Branche im Kanton Zürich, Erziehung und Unterricht, arbeiten 108'063 Menschen in 7'887 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.

Zuerst im Einsatz, dann fest anstellen

Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.

Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Stundensatz statt Lohnadministration

Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.

Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Betriebe im Kanton Zürich nach Branchen

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Unternehmensberatung.

Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.

Hinter Erziehung und Unterricht folgen Detailhandel mit 56'050 und Unternehmensberatung mit 54'315 Beschäftigten; im Schnitt sind es 9,1 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).

Berufe, die wir für den Kanton Zürich besetzen

Typische Berufe der Branche Erziehung und Unterricht sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. In der Branche Detailhandel arbeiten oft Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.

Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Im Kanton Zürich ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Mindestlohn im Hochlohngebiet

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih.

Im Kanton Zürich heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV).

Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Zürich beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Kaufmann am Schreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf die Stadt

Von der Anfrage zum Einsatz im Kanton Zürich

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.

  • Personalanfrage ausfüllen
  • Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
  • Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
  • Vorstellung und Entscheid
  • Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport

Kosten und Stundensatz im Kanton Zürich

Für den Kanton Zürich rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13.

Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.

Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 7'875, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Zürich

7'605 offene Stellen waren im Kanton Zürich im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).

Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.

Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.

Fragen und Antworten: Temporärbüro für den Kanton Zürich

Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?

Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.

Wie funktioniert der Stundenrapport?

Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.

Wer kümmert sich um die Quellensteuer?

Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.

Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.

Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?

Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?

Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.

Wie teuer ist Temporärpersonal im Kanton Zürich?

Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte im Kanton Zürich (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.

Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?

Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.

Gemeinden im Kanton Zürich

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zürich sind Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 160 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für den Kanton Zürich.

Arbeit im Kanton Zürich gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten

Ihr Weg zur Stelle mit iPersonal

  1. Persönlicher Bereich von iPersonal: Begrüssung, Stand der Bewerbung «Vorgestellt, Schritt 4 von 5» und «Mein Stand» mit Ansichten durch Firmen
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 1 von 4

    Wo Ihre Bewerbung steht

    Nach dem Login zeigt Ihr persönlicher Bereich jeden Schritt, von der Prüfung bis zum Einsatz, und wie viele Firmen Ihr Profil angeschaut haben.

  2. Persönlicher Bereich von iPersonal, «Meine Unterlagen»: Bankverbindung und Arbeitszeugnisse zum Hochladen
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 2 von 4

    Fehlende Unterlagen nachreichen

    Was wir noch brauchen, steht oben in der Liste. Hochladen geht auch mit dem Handy, ein Foto vom Dokument reicht.

  3. Persönlicher Bereich von iPersonal, «Passende offene Stellen» im Umkreis mit dem Knopf «Ich habe Interesse»
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 3 von 4

    Freie Stellen in Ihrer Umgebung

    Stellen, die zu Ihrem Beruf und Ihrem Wohnort passen, finden Sie im Umkreis von 25, 50 oder 100 km. Mit «Ich habe Interesse» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid.

  4. Muster der Unterlagen für Betriebe: Anschreiben, Deckblatt, Kurzprofil und Stammblatt
    Muster der Unterlagen für Betriebe

    Schritt 4 von 4

    So stellen wir Sie Betrieben vor

    Aus Ihrem neuen Profil entstehen die Unterlagen, mit denen wir Sie passenden Betrieben vorschlagen: Anschreiben, Deckblatt und Kurzprofil. Das kostet Sie nichts.

So finden Sie Personal mit iPersonal

  1. Kunden-Portal von iPersonal: Fachkräfte im Umkreis von 25 km auf der Karte, Filter nach Beruf, Umkreis und Anstellung
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 1 von 4

    Freie Fachkräfte im Umkreis

    Das Kunden-Portal zeigt auf einer Karte, wer rund um Ihren Betrieb frei ist. Sie wählen Beruf, Umkreis und ob temporär oder fest.

  2. Kunden-Portal, «Ihre Anfrage»: Fachkraft, Einsatzort, Start, Dauer, Nachricht und der Knopf «Anfrage senden»
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 2 von 4

    Anfrage abschicken

    Fachkraft in die Anfrage legen, Einsatzort, Start und Dauer eintragen und absenden. Ihre Ansprechperson klärt die Verfügbarkeit und meldet sich bei Ihnen.

  3. Muster der Unterlagen für Betriebe: Anschreiben, Deckblatt, Kurzprofil und Stammblatt
    Muster der Unterlagen für Betriebe

    Schritt 3 von 4

    Passende Kandidaten für Ihren Betrieb

    Jede Kandidatin und jeden Kandidaten stellen wir Ihnen mit Anschreiben, Deckblatt und Kurzprofil vor, das Stammblatt folgt nach Vereinbarung. Im Bild ein Muster unserer Kandidatenprofile.

  4. Kunden-Portal, «Laufende Einsätze»: Einsatz eines Logistikers mit Enddatum
    Beispiel mit Musterdaten

    Schritt 4 von 4

    Wer bei Ihnen im Einsatz ist

    Laufende Einsätze mit Enddatum sehen Sie jederzeit im Portal. Für eine Verlängerung genügt ein Anruf.