Dauerstelle
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Temporärstellen und Festanstellungen für den Kanton Zürich
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044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
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Try & Hire
Der Rechner zeigt die Lohnuntergrenze für Temporäreinsätze, so wie sie im GAV steht.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 27.62
Gelernte, Hochlohngebiet
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’033, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Im Kanton Zürich sind 126'784 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
126'784
Arbeitsstätten im Kanton Zürich
1'149'866
Beschäftigte im Kanton Zürich
108'063
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Ein Auftrag braucht mehr Hände, jemand fällt aus oder die Saison beginnt: Dann stellen wir Temporärkräfte, die in Ihrem Betrieb im Kanton Zürich arbeiten. Angestellt sind sie bei der iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn jede Woche und rechnen Sozialversicherungen und Quellensteuer ab. Sie leiten die Arbeit vor Ort und bestätigen die Stunden auf dem Rapport.
In der grössten Branche im Kanton Zürich, Erziehung und Unterricht, arbeiten 108'063 Menschen in 7'887 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Unternehmensberatung.
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Detailhandel mit 56'050 und Unternehmensberatung mit 54'315 Beschäftigten; im Schnitt sind es 9,1 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Typische Berufe der Branche Erziehung und Unterricht sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. In der Branche Detailhandel arbeiten oft Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Im Kanton Zürich ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih.
Im Kanton Zürich heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV).
Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Zürich beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Für den Kanton Zürich rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13.
Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 7'875, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

7'605 offene Stellen waren im Kanton Zürich im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte im Kanton Zürich (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zürich sind Zürich, Winterthur, Kloten, Opfikon und Schlieren (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 160 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).
Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren
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