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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektroplaner/innen EFZ für Horgen: Personalanfrage

In Horgen zählt das BFS 83 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Elektroplaner/innen EFZ meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Elektroplaner/innen EFZ auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.

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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie in Horgen brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Kennzahlen für Horgen

Elektroplaner/innen EFZ temporär oder fest

Sie brauchen Elektroplaner/innen EFZ für Horgen für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen.

Am meisten Arbeitsplätze in Horgen bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.

Ob Projektierung, Ausschreibung, Ausführungsplanung oder Revisionspläne, wir klären mit Ihnen das Profil und die nötige Erfahrung. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, die zu Ihrem Büro passen. Für Dauerstellen, Projektphasen und Try & Hire.

Elektroplaner EFZ für Ihr Büro

Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ projektieren Elektroinstallationen, erstellen Pläne und Schemas, schreiben Leistungen aus und begleiten die Ausführung. Wir klären mit Ihnen, ob Sie jemanden für Ausführungsplanung, Ausschreibungen oder Projektleitung im Kleinen brauchen, und welche Software im Einsatz ist. Danach stellen wir Ihnen passende Personen vor.

Payrolling: Sie wählen, wir stellen an

Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb und nach Ihren Weisungen, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Für sie gelten dieselben Regeln wie im Personalverleih, inklusive GAV Personalverleih.

Möchten Sie die Person später fest anstellen, endet das Payrolling. Den Übergang regeln wir mit Ihnen im Voraus.

Elektroplaner/in EFZ: Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Markt für Elektroplaner/innen EFZ in Horgen

In Horgen sind 83 Arbeitsstätten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.

Gemessen an allen Beschäftigten in Horgen machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,5 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.

Nach Beschäftigten führt in Horgen die Branche Erziehung und Unterricht mit 927 Personen in 114 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 1'555 Arbeitsstätten und 10'946 Beschäftigte (STATENT 2024).

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

In Horgen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.

Fachleute der Branche im Kanton Zürich

Zürich führt im Kanton Zürich mit 8'978 Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, danach folgen Winterthur mit 3'006, Dietikon mit 1'302 und Schlieren mit 1'060 (BFS, STATENT 2024). Für Horgen prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Horgen

Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Horgen gilt, steht im Verleihvertrag.

Bewilligung von Kanton und SECO

Für Betriebe in Horgen bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Horgen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Von der Anfrage zum Einsatz in Horgen

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.

Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Kosten und Stundensatz in Horgen

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Horgen beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.

Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Elektroplaner/in EFZ: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Elektroplaner/innen EFZ und das RAV

Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Mit 2,9 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.

Viele Büros kennen diese Situation. Mit einer temporären Elektroplanerin oder einem temporären Elektroplaner EFZ überbrücken Sie Spitzen, ohne Ihr Stammteam zu überlasten. Passt die Person ins Team, ist eine Übernahme über Try & Hire möglich. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich.

Elektroplaner/in EFZ: Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Fragen und Antworten: Elektroplaner/innen EFZ für Horgen: Personalanfrage

Können Sie Elektroplaner für eine begrenzte Projektphase vermitteln?

Ja. Steht eine Ausschreibung an, müssen Schemas für eine Grossbaustelle nachgeführt werden oder fehlt jemand für die Revisionspläne, kann eine Elektroplanerin oder ein Elektroplaner temporär in Ihrem Büro arbeiten. Angestellt ist die Person bei uns, die fachliche Führung liegt bei Ihnen. Sie bezahlen den vereinbarten Stundensatz, und mit dem Projektende endet auch der Einsatz.

Welcher Lohn ist für Elektroplaner/innen EFZ üblich?

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 7'849, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'625 und CHF 9'451 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Elektroplaner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?

Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Welches Lohngebiet gilt in Horgen?

In Horgen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).

Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?

Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.

Was, wenn uns ein Vorschlag nicht passt?

Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.

Lage und Umgebung von Horgen

Zu Horgen gehören Hirzel, Sihlbrugg Station und Sihlwald. Nachbargemeinden sind Thalwil, Meilen, Wädenswil und Adliswil. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. In Thalwil mit 7'030, Meilen mit 6'128 und Wädenswil mit 10'270 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).

Hirzel · Sihlbrugg Station · Sihlwald

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb in Horgen Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten