Try & Hire
Elektroinstallateur 100%, Sarnen OW
- Sarnen OW
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Sarnen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektroplaner/innen EFZ für Sarnen und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate rund um Sarnen (bis 25 km)Zur ganzen Auswahl
Try & Hire
Try & Hire
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
71
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Sarnen
CHF 7'381
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroplaner/in EFZ
1,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Obwalden
223
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Obwalden
Sie brauchen Elektroplaner/innen EFZ für Sarnen für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Der Personalverleih ist in Sarnen ein eigener Wirtschaftszweig: 5 Arbeitsstätten mit 80 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ob Projektierung, Ausschreibung, Ausführungsplanung oder Revisionspläne, wir klären mit Ihnen das Profil und die nötige Erfahrung. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, die zu Ihrem Büro passen. Für Dauerstellen, Projektphasen und Try & Hire.
Wir hören zu, bevor wir vorschlagen. Mit diesen Angaben stellen wir Ihnen gezielt Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Ausbildung und Projekte wir vorher besprochen haben. Wen Sie kennenlernen möchten, entscheiden Sie.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

In Sarnen sind 71 Arbeitsstätten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen in Sarnen rund 4,2 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,0 % (BFS, STATENT 2024).
Wer in Sarnen Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 9'050 Beschäftigten und 1'357 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Detailhandel beschäftigt davon 499 Personen, Architektur- und Ingenieurbüros 480.
In Sarnen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Die meisten Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Obwalden in Sachseln mit 1'223, Alpnach mit 418, Sarnen mit 381 und Kerns mit 259 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Sarnen passt.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Sarnen gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Sarnen gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Sarnen mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Obwalden eine Stelle suchen: 218 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 1,0 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Beim Payrolling stellen wir die Person an und übernehmen Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Quellensteuer. Sie führen die Arbeit, wir erledigen das Administrative.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Steht eine Ausschreibung an, müssen Schemas für eine Grossbaustelle nachgeführt werden oder fehlt jemand für die Revisionspläne, kann eine Elektroplanerin oder ein Elektroplaner temporär in Ihrem Büro arbeiten. Angestellt ist die Person bei uns, die fachliche Führung liegt bei Ihnen. Sie bezahlen den vereinbarten Stundensatz, und mit dem Projektende endet auch der Einsatz.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 6'274, ein Viertel mehr als CHF 8'604 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
10'906 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Sarnen (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Kägiswil, Ramersberg, Stalden und Wilen. In der Nähe liegen Sachseln, Giswil, Kerns und Alpnach. Unser Sitz ist rund 65 km entfernt. Zusammen zählen Sachseln, Giswil, Kerns und Alpnach 10'844 Beschäftigte, Sarnen selbst 9'050 (BFS, STATENT 2024).
Kägiswil · Ramersberg · Stalden · Wilen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Sarnen. Rasche Rückmeldung.
Arbeit in Sarnen gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr