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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektroplaner/innen EFZ für Wald ZH: Personalanfrage

Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Wald ZH ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektroplaner/innen EFZ für Wald ZH und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.

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Arbeitsmarkt in Wald ZH in Zahlen

Elektroplaner/innen EFZ für Wald ZH: unsere Leistung

Sie brauchen Elektroplaner/innen EFZ für Wald ZH für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

In der grössten Branche in Wald ZH, Erziehung und Unterricht, arbeiten 307 Menschen in 44 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.

Gute Elektroplanung entscheidet, ob eine Baustelle reibungslos läuft. Fehlt Ihnen dafür eine Fachkraft, unterstützen wir Planungsbüros, Ingenieurbüros und Installationsbetriebe mit Elektroplanerinnen und Elektroplanern EFZ. Wir fragen genau nach Aufgaben und Projektphasen und stellen Ihnen Kandidaten vor, die passen. Ihre Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Elektroplaner EFZ für Ihr Büro

Für langfristige Verstärkung vermitteln wir fest oder mit Try & Hire. Für eine Projektphase mit Spitzenlast ist ein Temporäreinsatz sinnvoll: Sie bezahlen einen vereinbarten Stundensatz, Lohn, Sozialversicherungen und Administration laufen über uns. So bewältigen Sie Termine, ohne Ihr Team dauerhaft zu vergrössern.

Stellenvermittlung für Betriebe

Für eine Dauerstelle klären wir zuerst das Profil: Aufgaben, Ausbildung, Erfahrung, Lohnrahmen und Arbeitszeit. Danach suchen wir in unserem Bewerberpool und darüber hinaus und führen die ersten Gespräche.

Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Elektroplaner/in EFZ: Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Branchen mit Elektroplaner/innen EFZ in Wald ZH

253 Beschäftigte in 58 Arbeitsstätten: So gross ist in Wald ZH der Bereich Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Elektroplaner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

253 von 3'504 Beschäftigten in Wald ZH arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,2 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.

3'504 Beschäftigte in 728 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Wald ZH laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (307), Ausbaugewerbe und Bauinstallation (253) und Detailhandel (211).

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

In Wald ZH gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.

Fachleute der Branche im Kanton Zürich

Wir suchen Elektroplaner/innen EFZ dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Zürich vor allem in Zürich, Winterthur, Dietikon und Schlieren, zusammen 14'346 Beschäftigte in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).

Was das Gesetz beim Personalverleih in Wald ZH verlangt

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Wald ZH zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Wald ZH

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Wald ZH der Mindestlohn des Hochlohngebiets: Gelernte erhalten mindestens CHF 27.62, Ungelernte CHF 22.39 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Elektroplaner/in EFZ: Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Von der Anfrage zum Einsatz in Wald ZH

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb in Wald ZH, Betreuung während des Einsatzes

Was Temporärpersonal in Wald ZH kostet

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Wald ZH beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Elektroplaner/in EFZ: Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Elektroplaner/innen EFZ und das RAV

Für Elektroplaner/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.

Ob Ingenieurbüro, Generalplaner oder Installationsbetrieb mit eigener Planung: Fehlt Ihnen jemand für Pläne, Schemas und Ausschreibungen, helfen wir weiter. Wir fragen genau nach Projekten und Software und stellen Ihnen nur Personen vor, die zu Ihren Aufgaben passen. Ihre Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für Wald ZH

Welche Angaben braucht Ihre Personalanfrage?

Nennen Sie uns, ob es um Wohnbau, Industrie oder öffentliche Bauten geht, in welcher Phase die Projekte stehen und mit welchem Elektro-CAD Ihr Büro arbeitet. Wichtig sind auch Pensum, Arbeitsort und Beginn. Was in der Anfrage fehlt, klären wir im ersten Telefongespräch, das rasch nach Eingang Ihrer Anfrage stattfindet.

Wie viel verdienen Elektroplaner/innen EFZ in Wald ZH?

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 7'849, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'625 und CHF 9'451 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Elektroplaner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Ist eine Übernahme nach dem Einsatz möglich?

Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wer zahlt den Lohn der Temporärkraft?

Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.

Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?

Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.

Wo finde ich iPersonal?

Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite, rund 29 km Luftlinie von Wald ZH. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten