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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Burgdorf ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Köchinnen und Köche für Burgdorf und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie in Burgdorf
CHF 4'946
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Für Köchinnen und Köche übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
In der grössten Branche in Burgdorf, Erziehung und Unterricht, arbeiten 1'098 Menschen in 52 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Wenn in der Küche ein Posten fehlt, spürt es jeder Gast. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Personalrestaurants, Heime und Catering-Betriebe mit Köchinnen und Köchen EFZ, die zuverlässig und sauber arbeiten. Sagen Sie uns, welche Posten anstehen und wann. Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie rasch eine Rückmeldung von uns. Im Gespräch klären wir Küche, Posten, Arbeitszeiten, Beginn und Dauer. Danach stellen wir Ihnen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Erfahrung wir besprochen haben. Ein Probetag in Ihrer Küche ist oft sinnvoll, das organisieren wir gern.
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

407 Beschäftigte in 53 Arbeitsstätten: So gross ist in Burgdorf der Bereich Beherbergung und Gastronomie laut BFS (STATENT 2024). Für Köchinnen und Köche heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Diese Branchen stellen in Burgdorf rund 2,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 4,7 % (BFS, STATENT 2024).
Das Bundesamt für Statistik zählt in Burgdorf 1'296 Arbeitsstätten mit zusammen 14'986 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 1'098 Personen, gefolgt von Elektronik, Optik und Uhren mit 946 und Detailhandel mit 721.
Zwischen CHF 4'352 und CHF 5'827 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Köchinnen und Köche, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Wir suchen Köchinnen und Köche dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Bern vor allem in Bern, Saanen, Biel/Bienne und Interlaken, zusammen 13'113 Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie (BFS, STATENT 2024).
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Burgdorf gilt, steht im Verleihvertrag.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Burgdorf gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Burgdorf beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Burgdorf mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Für Köchinnen und Köche gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Bern eine Stelle suchen: 12'208 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
In der Gastronomie schwankt der Bedarf mit Saison und Anlässen. Mit temporären Köchinnen und Köchen EFZ bewältigen Sie die Spitzen, ohne das ganze Jahr mehr Personal zu tragen. Wer überzeugt, kann über Try & Hire bleiben. Sprechen Sie mit uns, wir planen die Saison gern rechtzeitig mit Ihnen.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das versuchen wir gern, in der Gastronomie sind kurze Fristen normal. Nennen Sie uns Küche, Posten, Dienstzeiten, Beginn und Dauer. Rasch erfahren Sie, ob und ab wann wir jemanden vorschlagen können. Bei Banketten oder zum Saisonstart lohnt es sich, einige Wochen vorher anzufragen, dann ist die Auswahl grösser.
Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 4'946, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 4'352 und CHF 5'827 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Nachbargemeinden sind Münchenbuchsee, Ittigen, Zollikofen und Ostermundigen. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Zusammen zählen Münchenbuchsee, Ittigen, Zollikofen und Ostermundigen 37'566 Beschäftigte, Burgdorf selbst 14'986 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Burgdorf Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr