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Im Kanton Freiburg zählt das BFS 977 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Köchinnen und Köche auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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977
Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie im Kanton Freiburg
CHF 4'946
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Sie brauchen Köchinnen und Köche für den Kanton Freiburg für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Im Kanton Freiburg sind 24'434 Arbeitsstätten mit 167'232 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Freiburg schlagen wir Ihnen vor, temporär, fest oder über Try & Hire. Beschreiben Sie uns Küche, Posten, Arbeitszeiten und Beginn. Ihre Ansprechperson ruft Sie rasch an und bespricht das Profil mit Ihnen.
Für Saisonspitzen, Bankette oder Ferienvertretungen eignet sich der Temporäreinsatz. Sie erhalten eine Rechnung mit vereinbartem Stundensatz, Lohn, Lohnnebenkosten und Quellensteuer laufen über uns. Für eine Lösung auf Dauer vermitteln wir fest oder mit Try & Hire. So bleibt Ihre Küche auch bei Engpässen besetzt.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

6'840 Beschäftigte in 977 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Freiburg der Bereich Beherbergung und Gastronomie laut BFS (STATENT 2024). Für Köchinnen und Köche heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Freiburg machen Beherbergung und Gastronomie rund 4,1 % aus, im Schweizer Durchschnitt 4,7 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
167'232 Beschäftigte in 24'434 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (14'591), Detailhandel (10'126) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (10'037).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Die meisten Beschäftigten in Beherbergung und Gastronomie zählt im Kanton Freiburg in Fribourg mit 1'848, Bulle mit 906, Murten mit 371 und Gruyères mit 258 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Freiburg passt.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Freiburg kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Kanton Freiburg der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt im Kanton Freiburg beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Normal, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Köchinnen und Köche gehören 2026 zu den meldepflichtigen Berufsarten, weil die Arbeitslosenquote der Berufsart 5 Prozent erreicht (Art. 53a AVV, Liste des SECO). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, beim RAV angemeldete Personen sehen sie fünf Arbeitstage früher.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Beschreiben Sie uns die Stelle: Küchenart, Posten, Verantwortung, Arbeitszeiten, Wochenenden und Pensum. Erst nach einem Gespräch über Ausbildung und Erfahrung stellen wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten vor, die passen. Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt während des ganzen Einsatzes für Sie erreichbar.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, ein Probetag in Ihrer Küche ist oft sinnvoll, besonders vor einer Festanstellung oder einem längeren Einsatz. Wir sprechen das mit den Kandidatinnen und Kandidaten vorher ab und organisieren den Termin mit Ihnen. So sehen Sie Arbeitsweise und Teamgeist, bevor Sie sich entscheiden.
Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 4'946, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 4'352 und CHF 5'827 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Sie entscheiden. Sagen Sie offen, was nicht passt, dann suchen wir weiter; erst Ihre Zusage führt zum Vertrag.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.
Jobs und Temporärstellen im Kanton Freiburg und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr