Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Romanshorn TG
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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen für den Thurgau und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate im Kanton Thurgau, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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Try & Hire
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
CHF 7'481
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Sachbearbeiter/in Rechnungswesen
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
22'185
Arbeitsstätten im Thurgau
Für Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
In der grössten Branche im Thurgau, Erziehung und Unterricht, arbeiten 10'342 Menschen in 1'112 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Wenn im Büro jemand ausfällt, bleiben Offerten, Rechnungen und Kundenanfragen liegen. Wir unterstützen Baufirmen, Handwerksbetriebe, Industrie und Dienstleister mit Kauffrauen und Kaufleuten EFZ, die sich rasch einarbeiten und zuverlässig arbeiten. Sagen Sie uns, welche Aufgaben anstehen. Die Anfrage ist gratis und für Sie unverbindlich.
Fällt Ihre Assistenz wegen Mutterschaft aus oder braucht ein Projekt zusätzliche Hände in der Administration, eignet sich ein Temporäreinsatz. Abgerechnet wird über einen vereinbarten Stundensatz, Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir. Brauchen Sie eine Kauffrau oder einen Kaufmann EFZ auf Dauer, vermitteln wir fest oder über Try & Hire.
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

Wer im Thurgau Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 149'746 Beschäftigten und 22'185 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 10'342 Personen, Landwirtschaft 8'734.
Ein Viertel verdient weniger als CHF 6'264, ein Viertel mehr als CHF 9'158 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Thurgau ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. Im Thurgau gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft im Thurgau: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Thurgau eine Stelle suchen: 3'558 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Nennen Sie uns Branche, Programme, Sprachen und Pensum. Wir sprechen mit Kaufleuten EFZ über Lehrbetrieb, Schwerpunkte und bisherige Stellen und schlagen Ihnen Leute vor, die zu Ihrem Unternehmen in der Region Thurgau passen. Auch nach der Besetzung bleiben wir erreichbar.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Kaufmännische Mitarbeitende sehen oft vertrauliche Daten. Wir sprechen das mit den Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Einsatz an. Ihre internen Regeln zu Datenschutz und Vertraulichkeit gelten auch für temporäre Mitarbeitende. Gibt es besondere Vorgaben, nennen Sie sie uns in der Anfrage.
Für die Berufsgruppe «33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 7'481, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'264 und CHF 9'158 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Von Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Thurgau arbeiten 149'746 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Thurgau. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr