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In Obwalden zählt das BFS 281 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Schreiner/innen EFZ meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Schreiner/innen EFZ auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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281
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Obwalden
CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
1,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Obwalden
223
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Obwalden
Schreiner/innen EFZ sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Obwalden vorschlagen.
In der grössten Branche in Obwalden, Landwirtschaft, arbeiten 1'494 Menschen in 610 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Volle Auftragsbücher, Liefertermine und Montagen beim Kunden: In der Schreinerei zählt jede erfahrene Hand. Wir unterstützen Schreinereien, Innenausbauer, Küchenbauer und Fensterbauer mit Schreinerinnen und Schreinern EFZ. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, wir stellen Ihnen Personen vor, die solche Aufträge kennen. Ihre Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.
Schreinerinnen und Schreiner EFZ fertigen Möbel, Innenausbauten, Küchen, Türen und Fenster und montieren sie beim Kunden. Wir klären mit Ihnen Fachrichtung, Maschinenpark, CNC-Anteil und Montageanteil und schlagen Ihnen nur Personen vor, die solche Arbeiten bereits ausgeführt haben. Lehrabschluss und Zeugnisse besprechen wir vorher.
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.

In den Branchen, in denen Schreiner/innen EFZ meist arbeiten (Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Obwalden 281 Arbeitsstätten mit 2'094 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
2'094 von 23'792 Beschäftigten in Obwalden arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 8,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
In Obwalden sind 3'807 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Landwirtschaft entfallen 610 davon mit 1'494 Beschäftigten, auf Ausbaugewerbe und Bauinstallation 220 mit gleich vielen. An dritter Stelle folgt Erziehung und Unterricht.
Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreiner/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Die meisten Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Obwalden in Sarnen mit 514, Alpnach mit 460, Kerns mit 354 und Lungern mit 289 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Obwalden passt.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Obwalden sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Obwalden der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Obwalden mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Obwalden eine Stelle suchen: 218 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 1,0 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Wir schlagen Ihnen Schreinerinnen und Schreiner EFZ vor, für eine Lieferspitze, auf Dauer oder mit Try & Hire. Schicken Sie uns eine kurze Personalanfrage mit Werkstatt- und Montageanteil, rasch haben Sie unsere Rückmeldung.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das entscheiden Sie. Viele Schreinerinnen und Schreiner arbeiten in Werkstatt und Montage, andere bevorzugen eines davon. Sagen Sie uns, wie gross der Montageanteil ist und ob ein Führerausweis nötig ist. Wir stellen Ihnen dann Personen vor, für die diese Mischung passt.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Von Sarnen, Sachseln und Alpnach bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Obwalden arbeiten 23'792 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sarnen 9'050, Sachseln 3'501, Alpnach 3'432 und Engelberg 2'733 (BFS, STATENT 2024).
Sarnen · Sachseln · Alpnach · Engelberg · Kerns
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr