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Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss gilt in Opfikon temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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133
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Opfikon
CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Fachkräfte als Schreiner/in EFZ findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Opfikon nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
In Opfikon sind 1'662 Arbeitsstätten mit 26'825 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Wir schlagen Ihnen passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Opfikon vor, temporär, fest oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns Fachrichtung, Maschinen, Montageanteil und Beginn. Ihre Ansprechperson ruft Sie rasch an und bespricht das Profil mit Ihnen.
Schildern Sie uns kurz, ob Werkstatt, Montage oder beides gefragt ist, welche Maschinen und CNC-Anlagen im Einsatz sind und wann es losgeht. Rasch melden wir uns. Danach stellen wir Ihnen Schreinerinnen und Schreiner vor, mit denen wir Lehre und Erfahrung besprochen haben, und koordinieren Kennenlernen und Starttermin.
Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

833 Beschäftigte in 133 Arbeitsstätten: So gross ist in Opfikon der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Schreiner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
833 von 26'825 Beschäftigten in Opfikon arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 3,1 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
In Opfikon gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Wir suchen Schreiner/innen EFZ dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Zürich vor allem in Zürich, Winterthur, Schlieren und Dietikon, zusammen 14'772 Beschäftigte in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Opfikon zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Für Betriebe in Opfikon bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Opfikon beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich bei 2,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Zürich 7'605 offene Stellen gemeldet.
Wir schlagen Ihnen Schreinerinnen und Schreiner EFZ vor, für eine Lieferspitze, auf Dauer oder mit Try & Hire. Schicken Sie uns eine kurze Personalanfrage mit Werkstatt- und Montageanteil, rasch haben Sie unsere Rückmeldung.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das entscheiden Sie. Viele Schreinerinnen und Schreiner arbeiten in Werkstatt und Montage, andere bevorzugen eines davon. Sagen Sie uns, wie gross der Montageanteil ist und ob ein Führerausweis nötig ist. Wir stellen Ihnen dann Personen vor, für die diese Mischung passt.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'782 und CHF 7'195 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Wallisellen, Kloten, Bassersdorf, Dübendorf und Zürich liegen Opfikon am nächsten. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Bülach im Kanton Zürich. Bis zu unserem Sitz sind es rund 2 km Luftlinie. In Wallisellen mit 21'107, Kloten mit 44'424 und Bassersdorf mit 4'577 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Glattbrugg · Glattpark
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Opfikon Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Opfikon, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr