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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Schreiner/innen EFZ für Opfikon: Personalanfrage

Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss gilt in Opfikon temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie in Opfikon brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Pflichtfeld

Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Arbeitsmarkt in Opfikon in Zahlen

Schreiner/innen EFZ für Opfikon: unsere Leistung

Fachkräfte als Schreiner/in EFZ findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Opfikon nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.

In Opfikon sind 1'662 Arbeitsstätten mit 26'825 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.

Wir schlagen Ihnen passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Opfikon vor, temporär, fest oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns Fachrichtung, Maschinen, Montageanteil und Beginn. Ihre Ansprechperson ruft Sie rasch an und bespricht das Profil mit Ihnen.

Von der Anfrage bis zur Montage

Schildern Sie uns kurz, ob Werkstatt, Montage oder beides gefragt ist, welche Maschinen und CNC-Anlagen im Einsatz sind und wann es losgeht. Rasch melden wir uns. Danach stellen wir Ihnen Schreinerinnen und Schreiner vor, mit denen wir Lehre und Erfahrung besprochen haben, und koordinieren Kennenlernen und Starttermin.

Try & Hire für Betriebe

Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.

Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Schreiner/in EFZ: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Betriebe mit Schreiner/innen EFZ in Opfikon

833 Beschäftigte in 133 Arbeitsstätten: So gross ist in Opfikon der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Schreiner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

833 von 26'825 Beschäftigten in Opfikon arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 3,1 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.

Was Schreiner/innen EFZ verdienen

In Opfikon gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.

Fachleute der Branche im Kanton Zürich

Wir suchen Schreiner/innen EFZ dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Zürich vor allem in Zürich, Winterthur, Schlieren und Dietikon, zusammen 14'772 Beschäftigte in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).

Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Opfikon

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Opfikon zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Wer in Opfikon Personal verleihen darf

Für Betriebe in Opfikon bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Was der Verleiher abrechnet

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Von der Anfrage zum Einsatz in Opfikon

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Bedarf und Zeitraum nennen
  • Rasche Rückmeldung
  • Profile prüfen und auswählen
  • Vertrag unterschreiben
  • Einsatz in Opfikon mit Betreuung

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Opfikon beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.

Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Stellenmeldepflicht für Schreiner/innen EFZ

Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich bei 2,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Zürich 7'605 offene Stellen gemeldet.

Wir schlagen Ihnen Schreinerinnen und Schreiner EFZ vor, für eine Lieferspitze, auf Dauer oder mit Try & Hire. Schicken Sie uns eine kurze Personalanfrage mit Werkstatt- und Montageanteil, rasch haben Sie unsere Rückmeldung.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Schreiner/innen EFZ für Opfikon: Personalanfrage

Wer übernimmt die Montage beim Kunden?

Das entscheiden Sie. Viele Schreinerinnen und Schreiner arbeiten in Werkstatt und Montage, andere bevorzugen eines davon. Sagen Sie uns, wie gross der Montageanteil ist und ob ein Führerausweis nötig ist. Wir stellen Ihnen dann Personen vor, für die diese Mischung passt.

Welcher Lohn ist für Schreiner/innen EFZ üblich?

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'782 und CHF 7'195 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Schreiner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Wie rasch kann jemand in Opfikon beginnen?

Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.

Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?

Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.

Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?

Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.

Was steht im Verleihvertrag?

Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.

Nachbarorte von Opfikon

Wallisellen, Kloten, Bassersdorf, Dübendorf und Zürich liegen Opfikon am nächsten. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Bülach im Kanton Zürich. Bis zu unserem Sitz sind es rund 2 km Luftlinie. In Wallisellen mit 21'107, Kloten mit 44'424 und Bassersdorf mit 4'577 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).

Glattbrugg · Glattpark

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb in Opfikon Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Opfikon, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten