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Automobil-Mechatroniker 100%, Kreuzlingen TG
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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Weinfelden ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Treuhänder/innen für Weinfelden und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate im Kanton Thurgau, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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29
Arbeitsstätten Rechts- und Steuerberatung, Treuhand in Weinfelden
CHF 8'793
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Treuhänder/in
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Für Treuhänder/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
In der grössten Branche in Weinfelden, Erziehung und Unterricht, arbeiten 931 Menschen in 51 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
In der Steuersaison und bei den Jahresabschlüssen wird es in jedem Treuhandbüro eng. Wir unterstützen Treuhandbüros und Unternehmen mit Treuhänderinnen und Treuhändern mit eidgenössischem Fachausweis, die Mandate selbständig führen. Schildern Sie uns, welche Aufgaben bei Ihnen anstehen. Eine Anfrage verursacht Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich. Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir Ihren Büronamen erst, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat ernsthaft interessiert ist und Sie zugestimmt haben. Auch die Angaben der Kandidaten behandeln wir sorgfältig. Die Auswahl, wen Sie treffen, liegt ganz bei Ihnen.
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

In den Branchen, in denen Treuhänder/innen meist arbeiten (Rechts- und Steuerberatung, Treuhand), zählt das BFS in Weinfelden 29 Arbeitsstätten mit 148 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Weinfelden machen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand rund 1,4 % aus, im Schweizer Durchschnitt 1,6 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Das Bundesamt für Statistik zählt in Weinfelden 1'108 Arbeitsstätten mit zusammen 10'549 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 931 Personen, gefolgt von Detailhandel mit 694 und Grosshandel mit 659.
Das untere Viertel liegt unter CHF 7'117, das obere über CHF 11'022 (BFS).
Die meisten Beschäftigten in Rechts- und Steuerberatung, Treuhand zählt im Kanton Thurgau in Frauenfeld mit 322, Kreuzlingen mit 161, Weinfelden mit 148 und Amriswil mit 76 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Weinfelden passt.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Weinfelden sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte in Weinfelden (Lohngebiet Normal, Stand 2026).
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Weinfelden: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Treuhänder/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau bei 2,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Thurgau 1'829 offene Stellen gemeldet.
Wenn die Steuersaison beginnt oder eine erfahrene Fachkraft geht, warten Mandate und Kunden. Wir schlagen Ihnen Treuhänderinnen und Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis vor, fest, für die Saison oder mit Try & Hire. Schicken Sie uns eine Personalanfrage, und rasch meldet sich Ihre Ansprechperson.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ihre Anfrage für eine Treuhänderin oder einen Treuhänder kostet nichts. Erst wenn eine Festanstellung zustande kommt, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Möchten Sie die Person zuerst während der Steuersaison temporär beschäftigen, gilt ein Stundensatz, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service umfasst.
Für die Berufsgruppe «24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 8'793, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 7'117 und CHF 11'022 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Ja. Wir vermitteln im Kanton Thurgau und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Nachbargemeinden sind Märstetten, Kreuzlingen, Amriswil und Frauenfeld. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Zusammen zählen Märstetten, Kreuzlingen, Amriswil und Frauenfeld 42'583 Beschäftigte, Weinfelden selbst 10'549 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Weinfelden Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr