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Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Appenzell Innerrhoden bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
1'873
Arbeitsstätten in Appenzell Innerrhoden
9'655
Beschäftigte in Appenzell Innerrhoden
985
Beschäftigte in Landwirtschaft, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
0,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Appenzell Innerrhoden
37
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Appenzell Innerrhoden
Wer in Appenzell Innerrhoden Personal sucht, möchte nicht zehn Telefonate führen. Bei uns genügt eines: Wir klären, ob eine Festanstellung, ein Temporäreinsatz oder Try & Hire passt, und suchen dann.
Wer in Appenzell Innerrhoden kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

In Appenzell Innerrhoden sind 1'873 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Landwirtschaft entfallen 420 davon mit 985 Beschäftigten, auf Ausbaugewerbe und Bauinstallation 120 mit 685. An dritter Stelle folgt Detailhandel.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt.
Hinter Landwirtschaft folgen Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 685 und Detailhandel mit 564 Beschäftigten; im Schnitt sind es 5,2 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Typische Berufe der Branche Landwirtschaft sind Gärtner, Landmaschinenmechanikerinnen und Hilfspersonal. In der Branche Ausbaugewerbe und Bauinstallation arbeiten oft Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Als Einsatzbetrieb in Appenzell Innerrhoden sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Appenzell Innerrhoden beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Normal, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Ostschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'205, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'073 und für Handwerksberufe bei CHF 6'186 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Mit 0,8 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Appenzell Innerrhoden im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Der Bedarf im Kanton Appenzell Innerrhoden schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Von Appenzell, Schwende-Rüte und Gonten bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Appenzell Innerrhoden arbeiten 9'655 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Appenzell mit 5'032, Schwende-Rüte mit 2'596, Gonten mit 794 und Oberegg mit 761 (BFS, STATENT 2024).
Appenzell · Schwende-Rüte · Gonten · Oberegg · Schlatt-Haslen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Appenzell Innerrhoden Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Temporär oder fest arbeiten in Appenzell Innerrhoden: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr