Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Unterägeri ZG
- Unterägeri ZG, 9 km von Risch
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporärarbeit und feste Stellen für Risch
ZG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate im Kanton Zug und die nächsten aus der Umgebung, jeweils mit Ort und Entfernung in Luftlinie
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Risch und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Allgemeinverbindliche GAV und GAV Personalverleih 2026, mit Quelle und Stand.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
In Risch sind 1'484 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Elektronik, Optik und Uhren (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
1'484
Arbeitsstätten in Risch
16'233
Beschäftigte in Risch
3'258
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Ein Personalbüro für alle Fälle: Wir besetzen feste Stellen, verleihen Personal auf Zeit und übernehmen auf Wunsch die Anstellung von Leuten, die Sie selbst gefunden haben. Für Betriebe in Risch ist dieselbe Ansprechperson für alles zuständig.
In der grössten Branche in Risch, Elektronik, Optik und Uhren, arbeiten 3'258 Menschen in 8 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Für dringende Fälle zählen wenige Angaben: Beruf, Ort, Beginn, Dauer und eine Telefonnummer vor Ort. Unter 044 515 57 56 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Wer öfter kurzfristig Leute braucht, bespricht mit uns am besten einen Rahmen. Dann kennen wir Ihren Betrieb und können schneller reagieren.
Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Auf Elektronik, Optik und Uhren entfallen 8 davon, auf Grosshandel 113 mit 1'978. An dritter Stelle folgt Gastronomie.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Rund 28 Prozent der Beschäftigten in Risch arbeiten in Industrie und Bau, 71 Prozent im Dienstleistungssektor und 1 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 10,9 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Unsere Fachleute kommen aus Bau und Ausbau, Elektro und Haustechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie aus dem Büro.
Für Betriebe der Branche Elektronik, Optik und Uhren kommen vor allem Elektronikerinnen, Produktionsmitarbeitende und Mikromechaniker in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Im Kanton Zug ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih.
In Risch heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Ein Rechenbeispiel für Risch: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 21.22 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 25.70 brutto.
Für Gelernte sind es CHF 25.86 bzw. CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Zug eine Stelle suchen: 2'020 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,8 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Wer in Risch kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Das Kunden-Portal zeigt Ihnen freie Fachkräfte rund um Ihren Betrieb und ob sie mit Auto oder ÖV kommen.
Mit «Anfragen» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid, sie meldet sich bei Ihnen. Kosten hat das Portal keine.
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Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wollen Ihre Temporärkräfte mitkommen, klären wir Vertrag und Lohn neu und übernehmen die Administration ab dem vereinbarten Tag.
Sie entscheiden. Sagen Sie offen, was nicht passt, dann suchen wir weiter; erst Ihre Zusage führt zum Vertrag.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Ja. Wir vermitteln im Kanton Zug und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Rund um Risch liegen Walchwil, Zug, Steinhausen und Cham. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 11'830 Menschen (BFS, STATPOP 2025). Zusammen zählen Walchwil, Zug, Steinhausen und Cham 71'990 Beschäftigte, Risch selbst 16'233 (BFS, STATENT 2024).
Buonas · Holzhäusern ZG · Rotkreuz
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