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Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Volketswil ZH
- Volketswil ZH
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Volketswil bei CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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1'331
Arbeitsstätten in Volketswil
12'165
Beschäftigte in Volketswil
1'237
Beschäftigte in Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Als Personalbüro arbeiten wir für beide Seiten: Betriebe in Volketswil bekommen Temporärkräfte, Fachleute zur Festanstellung oder einen Einsatz mit Übernahme, Bewerbende finden über uns Arbeit in der Region. Jede Anfrage betreut eine feste Ansprechperson, vom ersten Gespräch bis zum Ende des Einsatzes.
Der Personalverleih ist in Volketswil ein eigener Wirtschaftszweig: 9 Arbeitsstätten mit 236 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.
Für dringende Fälle zählen wenige Angaben: Beruf, Ort, Beginn, Dauer und eine Telefonnummer vor Ort. Unter 044 515 57 56 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Wer öfter kurzfristig Leute braucht, bespricht mit uns am besten einen Rahmen. Dann kennen wir Ihren Betrieb und können schneller reagieren.

In Volketswil sind 1'331 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau entfallen 58 davon mit 1'237 Beschäftigten, auf Detailhandel 109 mit 1'033. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Volketswil in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Volketswil zählt 12'165 Beschäftigte bei 19'948 Einwohnerinnen und Einwohnern, also 61 auf 100 (BFS). Der Dienstleistungssektor stellt rund 73 Prozent der Stellen.
Für Betriebe der Branche Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt, Gärtnerinnen und Reinigungspersonal in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Als Einsatzbetrieb in Volketswil sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Für Betriebe in Volketswil lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Volketswil heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Volketswil: Basislohn nach GAV CHF 22.39, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.12 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zürich lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'401, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'174 und für Handwerksberufe bei CHF 6'399 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Zürich 25'695 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 2,9 %. Gleichzeitig standen 7'605 offene Stellen bei den RAV.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wollen Ihre Temporärkräfte mitkommen, klären wir Vertrag und Lohn neu und übernehmen die Administration ab dem vereinbarten Tag.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
19'948 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Volketswil (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Gutenswil. In der Nähe liegen Illnau-Effretikon, Uster, Maur und Bassersdorf. Unser Sitz ist rund 8 km entfernt.
Gutenswil
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr