Dauerstelle
Allrounder, Elektronik 100%, Hünenberg ZG
- Hünenberg ZG, 2 km von Hünenberg
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Festanstellungen und Einsätze auf Zeit für Hünenberg
ZG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate im Kanton Zug und die nächsten aus der Umgebung, jeweils mit Ort und Entfernung in Luftlinie
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Hünenberg und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: Der Rechner zeigt den Mindestlohn aus dem allgemeinverbindlichen GAV, als Information für Ihre Lohnplanung.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 33.55
Q Gelernter Bau-Facharbeiter (Berufsausweis und mind. 3 Jahre auf Baustellen), Zone blau
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’906, 13 Mal im Jahr.
Quelle: Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge. Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
7'337 Menschen arbeiten in Hünenberg in 1'241 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
1'241
Arbeitsstätten in Hünenberg
7'337
Beschäftigte in Hünenberg
985
Beschäftigte in Grosshandel, grösste Branche
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Hünenberg betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
Am meisten Arbeitsplätze in Hünenberg bietet die Branche Grosshandel, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Grosshandel mit 985 Personen, gefolgt von Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau mit 832 und Erziehung und Unterricht mit 487.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Hinter Grosshandel folgen Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau mit 832 und Erziehung und Unterricht mit 487 Beschäftigten; im Schnitt sind es 5,9 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Unsere Fachleute kommen aus Bau und Ausbau, Elektro und Haustechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie aus dem Büro. Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen.
Für die Betriebe in Hünenberg sind besonders Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende gefragt, dazu Fachleute Betriebsunterhalt, Gärtnerinnen und Reinigungspersonal.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Hünenberg zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Hünenberg der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde.
Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Anders als beim Personalverleih gibt es bei einer Festanstellung keinen Stundensatz. Sie zahlen den vereinbarten Monatslohn und die gesetzlichen Beiträge, wir verrechnen nur die Vermittlung.
Die Kosten dafür stehen in unserer Offerte, bevor wir Kandidatinnen und Kandidaten suchen.
Nach der Probezeit gelten die Fristen des Obligationenrechts, wenn der Vertrag nichts anderes regelt: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate bis zum neunten und danach drei Monate, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR).
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Zug eine Stelle suchen: 2'020 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,8 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Ja. Bei jedem Vorschlag sagen wir Ihnen, wie lang der Arbeitsweg der Person ist und ob sie mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto kommt.
In Hünenberg gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Rund um Hünenberg liegen Cham, Steinhausen, Zug und Risch. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 8'985 Menschen (BFS, STATPOP 2025). Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Cham 13'262, Steinhausen 8'816, Zug 48'775 und Risch 16'233 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Hünenberg Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Hünenberg, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr