Personalvermittlung für Stadt und Kanton Neuenburg
Im Kanton Neuenburg sind 14'545 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Elektronik, Optik und Uhren (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
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Kennzahlen für den Kanton Neuenburg
14'545
Arbeitsstätten im Kanton Neuenburg
113'631
Beschäftigte im Kanton Neuenburg
16'857
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Neuenburg
835
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Neuenburg
Personalvermittlung für den Kanton Neuenburg: so finden wir die Person
Eine feste Stelle neu zu besetzen dauert oft länger als geplant. Wir übernehmen die Suche für Ihren Betrieb im Kanton Neuenburg, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Abschlüsse. Wollen Sie die Person zuerst kennenlernen, beginnt sie temporär und wechselt später zu Ihnen (Try & Hire).
Der Personalverleih ist im Kanton Neuenburg ein eigener Wirtschaftszweig: 58 Arbeitsstätten mit 3'261 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Personal auf Zeit im Kanton Neuenburg
Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.
Weisungen, Sicherheit und Lohn
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Wirtschaft im Kanton Neuenburg: die grössten Branchen
Elektronik, Optik und Uhren, Erziehung und Unterricht und Detailhandel sind im Kanton Neuenburg die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 29'322 von 113'631 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es im Kanton Neuenburg in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Rund 33 Prozent der Beschäftigten im Kanton Neuenburg arbeiten in Industrie und Bau, 65 Prozent im Dienstleistungssektor und 2 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 7,8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Welche Fachleute wir im Kanton Neuenburg vermitteln
Gefragt sind im Kanton Neuenburg Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Erziehung und Unterricht kommen besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Gesetze und GAV im Temporäreinsatz
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe im Kanton Neuenburg zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Bewilligung von Kanton und SECO
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
GAV Personalverleih: Mindestlöhne im Kanton Neuenburg
CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis, CHF 21.22 für Ungelernte: So lauten die Mindestlöhne nach GAV Personalverleih 2026 für den Kanton Neuenburg (Lohngebiet Normal). Höhere kantonale oder kommunale Mindestlöhne gehen vor (Art. 20 Abs. 8 GAV).
AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.

So kommen Sie im Kanton Neuenburg zu Personal
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Kosten einer Festanstellung
Ein Rechenbeispiel für den Kanton Neuenburg: Für Handwerksberufe lag der mittlere Monatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'182 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Mit 13 Monatslöhnen sind das CHF 80'366 im Jahr. Die Beiträge des Arbeitgebers an AHV, IV, EO und ALV von zusammen 6,4 % machen davon rund CHF 5'143 aus.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Neuenburg
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Der Bedarf im Kanton Neuenburg schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Obligationenrecht OR
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge
Für die Budgetplanung einer Festanstellung: Bruttolohn und gesetzliche Beiträge auf einen Blick, ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien.
- Jahreslohn brutto
- 80'366
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 4'259
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 884
- Lohnkosten pro Jahr
- 85'509
CHF 7'126 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für den Kanton Neuenburg
Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Wer bestätigt die Stunden der Temporärkraft?
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Welche Angaben verlangt das Gesetz im Verleihvertrag?
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Müssen wir vorgeschlagene Personen nehmen?
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Wie rasch kann jemand im Kanton Neuenburg beginnen?
Wir melden uns rasch und sagen Ihnen dann, wen wir vorschlagen können und ab wann. Je genauer Beruf, Beginn und Einsatzort in der Anfrage stehen, desto schneller geht es.
Wer zahlt bei Krankheit der Temporärkraft?
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Was ist Payrolling?
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Arbeitsorte im Kanton Neuenburg
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Neuenburg sind Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Laténa und Val-de-Ruz (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 24 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Neuchâtel mit 36'749, La Chaux-de-Fonds mit 27'461, Le Locle mit 9'081 und Laténa mit 7'865 (BFS, STATENT 2024).
Neuchâtel · La Chaux-de-Fonds · Le Locle · Laténa · Val-de-Ruz
Nachbarorte
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
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