Temporärbüro für Stadt und Kanton Neuenburg
Für Gelernte gilt im Kanton Neuenburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe im Kanton Neuenburg. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Zahlen für den Kanton Neuenburg
14'545
Arbeitsstätten im Kanton Neuenburg
113'631
Beschäftigte im Kanton Neuenburg
16'857
Beschäftigte in Elektronik, Optik und Uhren, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Neuenburg
835
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Neuenburg
Temporärpersonal für den Kanton Neuenburg
Ein Auftrag braucht mehr Hände, jemand fällt aus oder die Saison beginnt: Dann stellen wir Temporärkräfte, die in Ihrem Betrieb im Kanton Neuenburg arbeiten. Angestellt sind sie bei der iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn jede Woche und rechnen Sozialversicherungen und Quellensteuer ab. Sie leiten die Arbeit vor Ort und bestätigen die Stunden auf dem Rapport.
Wer im Kanton Neuenburg kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen.
Rollen im Personalverleih
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.
Mit dem bisherigen Personal zu uns
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.

Wo im Kanton Neuenburg gearbeitet wird
Im Kanton Neuenburg sind 14'545 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Elektronik, Optik und Uhren entfallen 339 davon mit 16'857 Beschäftigten, auf Erziehung und Unterricht 806 mit 6'853. An dritter Stelle folgt Detailhandel.
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Hinter Elektronik, Optik und Uhren folgen Erziehung und Unterricht mit 6'853 und Detailhandel mit 5'612 Beschäftigten; im Schnitt sind es 7,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Berufe, die wir für den Kanton Neuenburg besetzen
Gefragt sind im Kanton Neuenburg Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Erziehung und Unterricht kommen besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende zum Einsatz.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Kanton Neuenburg
Als Einsatzbetrieb im Kanton Neuenburg sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Wer im Kanton Neuenburg Personal verleihen darf
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Mindestlohn im Lohngebiet Normal
Im Kanton Neuenburg gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.
Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).
In fünf Schritten zur Fachkraft
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
- Bedarf melden, online oder per Telefon
- Profil der Stelle gemeinsam klären
- Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
- Bedingungen schriftlich festhalten
- Start im Betrieb im Kanton Neuenburg, Betreuung während des Einsatzes
Kosten einer temporären Fachkraft
Für den Kanton Neuenburg rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 7'507, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Neuenburg
Mit 4,4 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Neuenburg im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Gesetze, Ämter und Verträge
Kostenrechner für Temporärpersonal
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
- Stundenlohn
- 25.86
- Feiertage (3,2 %)
- 0.83
- Ferien
- 2.22
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.41
- Bruttolohn pro Stunde
- 31.32
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.13
- Lohnkosten pro Stunde
- 33.45
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Temporärbüro für den Kanton Neuenburg
Welche Leistungen bietet ein Personaldienstleister?
Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.
Haben Sie Bauarbeiter und Handwerker für den Kanton Neuenburg?
Ja, temporär und fest. Für Einsätze auf der Baustelle klären wir vorab Schutzausrüstung, Ausweise und den GAV der Branche, damit Lohn und Arbeitszeit stimmen.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?
Zeitarbeit ist der deutsche Begriff, Temporärarbeit der schweizerische, gemeint ist dasselbe. Für Einsätze in der Schweiz gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.
Wer bestätigt die Stunden der Temporärkraft?
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Müssen Sie offene Stellen dem RAV melden?
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Was steht im Verleihvertrag?
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?
Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Regionen und Orte im Kanton Neuenburg
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Neuenburg sind Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Laténa und Val-de-Ruz (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 24 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Neuchâtel mit 36'749, La Chaux-de-Fonds mit 27'461, Le Locle mit 9'081 und Laténa mit 7'865 (BFS, STATENT 2024).
Neuchâtel · La Chaux-de-Fonds · Le Locle · Laténa · Val-de-Ruz
Nachbarorte
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Neuenburg. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Arbeit im Kanton Neuenburg gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
