Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Balterswil TG
- Balterswil TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Schreiner/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Thurgau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
1'748
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Schicken Sie uns als Schreinerin oder Schreiner EFZ Ihren Lebenslauf. Wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Thurgau, in der Werkstatt, auf Montage oder in beidem, temporär, fest oder mit Try & Hire. Eine feste Ansprechperson begleitet Sie.
Wichtig sind Sorgfalt, Sicherheitsbewusstsein an Maschinen und Freude am Werkstoff Holz. Haben Sie im Ausland gelernt, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Arbeiten und Maschinen Sie kennen. Wir prüfen Ihre Erfahrung genau und sagen Ihnen offen, welche Stellen in Frage kommen.
Die meisten Arbeitsplätze in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Thurgau liegen in Frauenfeld: 939 Beschäftigte, gefolgt von Amriswil mit 641, Weinfelden mit 594, Kreuzlingen mit 559 und Erlen mit 430 (BFS, STATENT 2024). Wer als Schreiner/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Bei der Arbeitsvermittlung sind wir Brücke, nicht Arbeitgeber: Wir bereiten das Gespräch vor, geben Rückmeldung und begleiten die Verhandlung. Angestellt werden Sie beim Betrieb selbst.
Nach dem Gespräch beim Betrieb fragen wir bei beiden Seiten nach. So erfahren Sie, woran es lag, wenn es nicht klappt, und wir lernen, was der nächste Betrieb erwartet.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'137 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Im Thurgau gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Schreiner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
10'998 von 149'746 Beschäftigten im Thurgau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,3 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau liegt mit 2,2 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Bei einem Temporäreinsatz im Thurgau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Für Schreiner/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Bevor Sie im Thurgau beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Am wichtigsten ist ein aktueller Lebenslauf mit Ihren Stationen und Aufgaben. Hilfreich sind Ihr Fähigkeitszeugnis als Schreinerin oder Schreiner EFZ, Arbeitszeugnisse und Fotos oder Beschreibungen von Arbeiten, auf die Sie stolz sind. Fehlende Unterlagen können Sie auch später schicken. Nennen Sie auch Maschinen und Programme, die Sie kennen.
Mit Berufsabschluss gilt im Thurgau nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Thurgau sind es 1'748 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Thurgau sind Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden, Arbon und Amriswil (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 80 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Thurgau und Umgebung, temporär oder fest.
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr