Dauerstelle
Elektroinstallateur Service 100%, Hallau SH
- Hallau SH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Schreiner/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreiner/in EFZ
402
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Schaffhausen
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schaffhausen
525
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schaffhausen
Als Schreinerin oder Schreiner EFZ können Sie mit uns temporär einsteigen, eine Dauerstelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, wir melden uns bei Ihnen.
Typische Einsätze gibt es in Schreinereien für Möbel und Innenausbau, bei Küchenbauern, im Ladenbau und bei Betrieben für Fenster, Türen und Treppen. Sie arbeiten an Zuschnitt, Bearbeitung und Oberfläche, montieren beim Kunden und kümmern sich um saubere Details. Ausser Temporäreinsätzen vermitteln wir auch Dauerstellen und Try & Hire.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Schaffhausen Schaffhausen mit 919, Neuhausen am Rheinfall mit 291, Beringen mit 192, Hallau mit 142 und Thayngen mit 117 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Schreiner/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Als Ihre Arbeitgeberin rechnen wir AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und versichern Sie gegen Unfall. Die Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung. Ab wann Sie in der Pensionskasse versichert sind, regelt der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih.
Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'137 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Schaffhausen CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
2'199 Beschäftigte in 402 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Schaffhausen der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Schreiner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Schaffhausen machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 4,5 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Schaffhausen beträgt 3,1 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Schaffhausen gelten.
Schreiner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Am wichtigsten ist ein aktueller Lebenslauf mit Ihren Stationen und Aufgaben. Hilfreich sind Ihr Fähigkeitszeugnis als Schreinerin oder Schreiner EFZ, Arbeitszeugnisse und Fotos oder Beschreibungen von Arbeiten, auf die Sie stolz sind. Fehlende Unterlagen können Sie auch später schicken. Nennen Sie auch Maschinen und Programme, die Sie kennen.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Schaffhausen sind Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 26 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 (BFS, STATENT 2024).
Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein
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