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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Temporär Jobs für Horgen

1'555 Arbeitsstätten zählt das BFS in Horgen, die meisten Stellen bietet die Branche Erziehung und Unterricht (STATENT 2024). Über uns finden Sie Einsätze und Dauerstellen in Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro. Die Bewerbung kostet Sie nichts.

Offene Stellen in Horgen

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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

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Lohn und Stellen in Horgen

Temporär arbeiten in Horgen

10'946 Menschen haben in Horgen eine Stelle (BFS, STATENT 2024), und laufend werden Plätze frei: durch Pensionierungen, Wechsel oder neue Aufträge. Mit einem Profil bei uns erfahren Sie davon, sobald etwas zu Ihnen passt.

Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Horgen temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).

Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Horgen 44 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 86 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 12 Prozent in Industrie und Bau.

So erreichen Sie uns

Bei uns haben Sie eine feste Ansprechperson, die Ihre Bewerbung kennt und Sie durch jeden Einsatz begleitet. Erreichbar sind wir von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, telefonisch unter 044 515 57 56.

Für Bewerbende und Betriebe gilt dieselbe Nummer. Ist Ihre Ansprechperson gerade im Gespräch, geben Sie auf der Seite Rückruf eine Wunschzeit an.

Jobs ohne Ausbildung und Quereinstieg

Wer keinen Beruf gelernt hat, kann bei uns trotzdem anfangen. Im Formular wählen Sie «Ich habe keinen Beruf gelernt» und nennen die Arbeit, die Sie suchen. Erfahrung aus früheren Jobs zählt dabei genauso wie ein Diplom.

Ein Führerausweis der Kategorie B hilft, weil Baustellen und Betriebe nicht immer gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Kurse wie der Staplerausweis öffnen weitere Türen, fragen Sie Ihre Ansprechperson danach.

Arbeiten in Pendeldistanz von Horgen

Wer aus Horgen pendelt, findet Arbeit in Thalwil mit 7'030 Beschäftigten, Meilen mit 6'128 Beschäftigten, Wädenswil mit 10'270 Beschäftigten und Adliswil mit 8'302 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, ob Sie mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr unterwegs sind, dann prüfen wir den Arbeitsweg für jede Stelle.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Was Sie in Horgen verdienen

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Horgen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 27.62 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto pro Stunde.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Zürich: Handwerksberufe CHF 6'399, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'084, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Abzüge für Sozialversicherungen

Auf der Lohnabrechnung sehen Sie jede Abzugsposition: AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden, berufliche Vorsorge ab 22'680 Franken Jahreslohn und, wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung C haben, die Quellensteuer.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Ihre Rechte im Einsatz in Horgen sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Vertrag vor dem ersten Arbeitstag

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Fristen in den ersten Monaten

Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.

Ablauf der Bewerbung

Ob Sie sofort anfangen möchten oder erst in einigen Wochen: Sagen Sie es uns bei der Bewerbung. Wir suchen dann gezielt nach Einsätzen und Stellen in Horgen und in der Umgebung.

Passt ein Vorschlag nicht, lehnen Sie ihn ab, ohne Nachteil. Wir melden uns mit dem nächsten, sobald etwas Passendes da ist.

  • Profil mit Beruf, Region und Pensum anlegen
  • Passende Stellen von uns erhalten
  • Gespräch und Kennenlernen des Betriebs
  • Vertrag vor dem Einsatz
  • Stundenrapport am Freitag, Auszahlung am Dienstag

Welche Unterlagen Sie brauchen

Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.

Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Wie viele Stellen im Kanton Zürich offen sind

Im Kanton Zürich waren im Herbst 2026 7'605 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,9 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt
Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Fragen und Antworten: Temporär Jobs für Horgen

Wie finde ich eine Temporärstelle in Horgen?

Ein Temporärjob ist ein Einsatz über einen Personalverleiher. Sie haben einen Vertrag mit uns, wir zahlen den Lohn jede Woche, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb.

Finde ich auch ohne Berufsabschluss eine Stelle?

Ja, als Hilfskraft oder angelernt. Ohne Abschluss gilt in Horgen temporär ein Mindestlohn von CHF 22.39 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Mit Praxis steigen Lohn und Auswahl an Einsätzen.

Wie oft zahlen Sie den Lohn aus?

Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.

Haben Sie auch Stellen in Thalwil, Meilen, Wädenswil und Adliswil?

Ja, auch in den Nachbarorten. Wir fragen Sie nach Ihrem Wohnort und nach dem Verkehrsmittel und schlagen nur Stellen vor, die Sie gut erreichen.

Wird der 13. Monatslohn auch bei Temporärarbeit bezahlt?

Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.

Kann ich mehrere Einsätze nacheinander machen?

Endet ein Einsatz, melden wir uns mit dem nächsten Vorschlag, sofern Sie das möchten.

Finde ich Stellen, die ich mit dem öffentlichen Verkehr erreiche?

Wir prüfen den Arbeitsweg bei jedem Vorschlag, auch mit dem öffentlichen Verkehr und für frühe Arbeitszeiten.

Welche Kündigungsfrist gilt im Temporäreinsatz?

Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.

Weitere Fragen (3)
Muss ich für die Vermittlung bezahlen?

Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.

Gibt es Stellen ohne gute Deutschkenntnisse?

Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.

Wie werden Ferien bei Stundenlohn bezahlt?

Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.

Horgen und Umgebung

24'641 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Horgen (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Hirzel, Sihlbrugg Station und Sihlwald. In der Nähe liegen Thalwil, Meilen, Wädenswil und Adliswil. Unser Sitz ist rund 19 km entfernt.

Hirzel · Sihlbrugg Station · Sihlwald

Ihre nächste Stelle

Arbeit in Horgen gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Horgen. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten