Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Ruswil LU
- Ruswil LU
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Temporärstellen und Festanstellungen für Hochdorf
LU
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Hochdorf (bis 25 km)
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Hochdorf und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Allgemeinverbindliche GAV und GAV Personalverleih 2026, mit Quelle und Stand.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
In Hochdorf zählt das Bundesamt für Statistik 643 Arbeitsstätten mit 5'576 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Hochdorf Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
643
Arbeitsstätten in Hochdorf
5'576
Beschäftigte in Hochdorf
507
Beschäftigte in Holzbearbeitung, grösste Branche
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Hochdorf, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Wer in Hochdorf kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 36 km von Hochdorf entfernt.
Für dringende Fälle zählen wenige Angaben: Beruf, Ort, Beginn, Dauer und eine Telefonnummer vor Ort. Unter 044 515 57 56 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Wer öfter kurzfristig Leute braucht, bespricht mit uns am besten einen Rahmen. Dann kennen wir Ihren Betrieb und können schneller reagieren.
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Nach Beschäftigten führt in Hochdorf die Branche Holzbearbeitung mit 507 Personen in 12 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 9 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Hochdorf in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 62 Prozent der Stellen.
Wir besetzen Stellen auf dem Bau, in der Elektro- und Haustechnik, in der Produktion, in der Logistik und in der Verwaltung. Für Betriebe der Branche Holzbearbeitung kommen vor allem Zimmerleute, Schreinerinnen und Säger in Frage.
Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Hochdorf kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Für Betriebe in Hochdorf bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih.
In Hochdorf heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt.
Als untere Grenze gilt in Hochdorf der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern bei 2,0 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Luzern 2'451 offene Stellen gemeldet.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, wer in Ihrer Region frei ist und wie die Person zur Arbeit kommt.
Ein Klick auf «Anfragen» genügt, Ihre Ansprechperson übernimmt den Rest. Das Portal kostet nichts.
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Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ja. Kaufleute, Sachbearbeitende und Mitarbeitende für Empfang und Administration vermitteln wir temporär und fest. Für eine Stellvertretung ab sofort klären wir zuerst Software, Sprachen und Arbeitszeiten.
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Der Vertrag ist schriftlich und nennt neben Arbeitsort und Dauer auch alle Kosten, inklusive Sozialleistungen, Zulagen und Spesen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.
10'158 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Hochdorf (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Baldegg und Urswil. In der Nähe liegen Emmen, Ebikon, Sursee und Kriens. Unser Sitz ist rund 36 km entfernt. In Emmen mit 17'272, Ebikon mit 7'147 und Sursee mit 15'051 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Baldegg · Urswil
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Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Hochdorf. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
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