Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Muri bei Bern BE
- Muri bei Bern BE
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Im Kanton Bern sind 80'971 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
Inserate im Kanton BernZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
80'971
Arbeitsstätten im Kanton Bern
677'492
Beschäftigte im Kanton Bern
49'515
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Eine feste Stelle neu zu besetzen dauert oft länger als geplant. Wir übernehmen die Suche für Ihren Betrieb im Kanton Bern, führen die ersten Gespräche und prüfen Zeugnisse und Abschlüsse. Wollen Sie die Person zuerst kennenlernen, beginnt sie temporär und wechselt später zu Ihnen (Try & Hire).
Der Personalverleih ist im Kanton Bern ein eigener Wirtschaftszweig: 225 Arbeitsstätten mit 9'012 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 49'515 Personen, Detailhandel 38'782.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist im Kanton Bern vertreten: 225 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Kanton Bern 63 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 76 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 19 Prozent in Industrie und Bau.
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe im Kanton Bern zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Kanton Bern der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, in der Agglomeration Bern der des Hochlohngebiets: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Anders als beim Personalverleih gibt es bei einer Festanstellung keinen Stundensatz. Sie zahlen den vereinbarten Monatslohn und die gesetzlichen Beiträge, wir verrechnen nur die Vermittlung. Die Kosten dafür stehen in unserer Offerte, bevor wir Kandidatinnen und Kandidaten suchen.
Der Rechner weiter unten zeigt aus Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne den Jahreslohn und die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV. Pensionskasse, Versicherungsprämien, Familienzulagen und das Honorar der Vermittlung sind darin nicht enthalten.
Die Beiträge an die berufliche Vorsorge legt Ihre Pensionskasse fest. Versichert werden muss, wer mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient (Art. 5 BVV 2). Die Prämien für Unfall und Krankentaggeld richten sich nach Ihrem Versicherer.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 7'507, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Mit 2,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Bern im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.
Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne eingeben: Der Rechner zeigt Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge an AHV, IV, EO und ALV.
CHF 7'126 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, wir vermitteln Dauerstellen und verleihen Personal. Für beides haben wir die Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Den grössten Teil macht der Lohn aus. Im Kanton Bern liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026, je nach Lohngebiet). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Im Kanton Bern gibt es 334 Gemeinden mit 1'069'074 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
Nachbarorte
Mehr zu Personal und Stellen für den Kanton Bern
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für den Kanton Bern. Rasche Rückmeldung.
Jobs und Temporärstellen im Kanton Bern und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr