Dauerstelle
Oberflächenbeschichter Mitarbeiter Materialverpackung / Beschichterei 100%, Samstagern ZH
- Samstagern ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
4'654 Menschen arbeiten in Richterswil in 834 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
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834
Arbeitsstätten in Richterswil
4'654
Beschäftigte in Richterswil
421
Beschäftigte in Metallbau und Metallerzeugnisse, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Ein Auftrag braucht mehr Hände, jemand fällt aus oder die Saison beginnt: Dann stellen wir Temporärkräfte, die in Ihrem Betrieb in Richterswil arbeiten. Angestellt sind sie bei der iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn jede Woche und rechnen Sozialversicherungen und Quellensteuer ab. Sie leiten die Arbeit vor Ort und bestätigen die Stunden auf dem Rapport.
Am meisten Arbeitsplätze in Richterswil bietet die Branche Metallbau und Metallerzeugnisse, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Fällt jemand kurzfristig aus, rufen Sie uns an oder markieren Sie die Anfrage als dringend. Wir suchen sofort in unserem Pool und sagen Ihnen ehrlich, ob wir bis zum gewünschten Tag jemanden vorschlagen können.
Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Richterswil auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Richterswil 32 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 65 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 34 Prozent in Industrie und Bau.
Für die grösste Branche in Richterswil vermitteln wir zum Beispiel Metallbauer, Schlosserinnen und Schweisser. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Richterswil gilt, steht im Verleihvertrag.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Richterswil gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Richterswil kennenlernt.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Rechenbeispiel für Richterswil: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zürich im Mittel CHF 7'875, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'091 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Zürich eine Stelle suchen: 25'695 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,9 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Wer in Richterswil kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, temporär und fest. Für Einsätze auf der Baustelle klären wir vorab Schutzausrüstung, Ausweise und den GAV der Branche, damit Lohn und Arbeitszeit stimmen.
Ja. Kaufleute, Sachbearbeitende und Mitarbeitende für Empfang und Administration vermitteln wir temporär und fest. Für eine Stellvertretung ab sofort klären wir zuerst Software, Sprachen und Arbeitszeiten.
Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
14'545 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Richterswil (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Samstagern. In der Nähe liegen Wädenswil, Stäfa, Männedorf und Meilen. Unser Sitz ist rund 25 km entfernt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Wädenswil 10'270, Stäfa 6'748, Männedorf 5'268 und Meilen 6'128 (BFS, STATENT 2024).
Samstagern
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Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr