Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Visp VS
- Visp VS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bauingenieur/innen Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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Lebenslauf als PDF oder Foto genügt. Ihre Ansprechperson ruft Sie an.
CHF 8'503
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 21 Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Bauingenieur/in
1'760
Arbeitsstätten Architektur- und Ingenieurbüros, Hochbau und Tiefbau im Wallis
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Mit uns können Sie eine Dauerstelle antreten, ein Projekt begleiten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Ihr Lebenslauf genügt für den Anfang.
Bauingenieurin oder Bauingenieur ist ein Studium an einer Fachhochschule oder an der ETH, keine Lehre. Viele haben vorher eine Lehre als Zeichnerin oder Zeichner oder auf dem Bau gemacht. Wichtig sind analytisches Denken, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung mit Berechnungs- und Zeichnungsprogrammen und gute Deutschkenntnisse.
Sion, Martigny, Brig-Glis, Monthey und Visp: In diesen Gemeinden im Kanton Wallis arbeiten die meisten Menschen in Architektur- und Ingenieurbüros, Hochbau und Tiefbau, zusammen 5'101 (BFS, STATENT 2024). Allein Sion zählt 2'249 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.
Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Zwischen CHF 6'989 und CHF 10'550 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Bauingenieur/innen, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 8'503.
Im Wallis gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bauingenieur/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Wallis sind 1'760 Arbeitsstätten in Architektur- und Ingenieurbüros, Hochbau und Tiefbau gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen im Wallis rund 5,3 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 4,6 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Wallis gelten.
Für Bauingenieur/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bauingenieurin oder Bauingenieur wird man mit einem Studium an einer Fachhochschule oder an der ETH, eine Lehre unter diesem Namen gibt es nicht. Wer eine Lehre im Bauzeichnen oder auf dem Bau gemacht hat, findet bei uns andere passende Berufsseiten. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welche Abschlüsse Sie haben, dann stellen wir Sie passend vor.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 6'989, ein Viertel mehr als CHF 10'550 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Wallis sind Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 122 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
Ihre nächste Stelle
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Wallis und Umgebung, temporär oder fest.
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr