Dauerstelle
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Für Gelernte gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe im Wallis. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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32'476
Arbeitsstätten im Wallis
202'200
Beschäftigte im Wallis
14'578
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
2'563
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Wallis
Temporärpersonal ist dann richtig, wenn Arbeit da ist, aber keine feste Stelle: bei Spitzen, Ferien, Krankheit oder Projekten. Wir stellen die Leute an, Ihr Betrieb im Wallis setzt sie ein und bezahlt nur die geleisteten Stunden.
Der Personalverleih ist im Wallis ein eigener Wirtschaftszweig: 69 Arbeitsstätten mit 4'084 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Die Rollen stehen im Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb. Er nennt unter anderem Adresse des Verleihers und der Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Arbeitsort, Arbeitszeit und Kosten, wie es Artikel 22 des Arbeitsvermittlungsgesetzes verlangt.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Im Wallis sind 32'476 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Detailhandel entfallen 2'484 davon mit 14'578 Beschäftigten, auf Ausbaugewerbe und Bauinstallation 2'143 mit 12'356. An dritter Stelle folgt Erziehung und Unterricht.
Mit 4'084 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih im Wallis (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Wallis 54 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 73 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 21 Prozent in Industrie und Bau.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe im Wallis sind besonders Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager gefragt, dazu Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe im Wallis sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt im Wallis beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Normal, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

2'563 offene Stellen waren im Kanton Wallis im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Der Bedarf im Kanton Wallis schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt im Wallis der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Wallis sind Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 122 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr