Dauerstelle
Elektroinstallateur Service 100%, Stein am Rhein SH
- Stein am Rhein SH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bauschreiner/innen Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Bauschreiner/in
402
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Schaffhausen
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schaffhausen
525
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schaffhausen
Als Bauschreinerin oder Bauschreiner sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Schaffhausen, bei einer Schreinerei mit Schwerpunkt Bau oder einem Fenster- und Türenbauer, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Typische Einsätze gibt es bei Schreinereien mit Schwerpunkt Bau, bei Fenster- und Türenbauern und auf Baustellen von Generalunternehmen. Sie montieren Fenster und Türen, bauen Treppen und Verkleidungen ein und arbeiten eng mit anderen Gewerken zusammen. Neben Einsätzen auf Zeit vermitteln wir Festanstellungen und Try & Hire.
Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Hallau und Thayngen: In diesen Gemeinden im Kanton Schaffhausen arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 1'661 (BFS, STATENT 2024). Allein Schaffhausen zählt 919 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'137 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).
Im Kanton Schaffhausen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bauschreiner/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
2'199 Beschäftigte in 402 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Schaffhausen der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Bauschreiner/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
2'199 von 49'147 Beschäftigten im Kanton Schaffhausen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
Im Kanton Schaffhausen waren im Herbst 2026 525 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,1 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Für Bauschreiner/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Für die Dauer des Einsatzes ist iPersonal Ihre Arbeitgeberin, und Sie montieren Fenster, Türen oder Einbauten für eine Schreinerei, die mit uns zusammenarbeitet. Wir zahlen Ihren Lohn und kümmern uns um Versicherungen und Abrechnungen. Vor dem Start wissen Sie, auf welcher Baustelle Sie beginnen, um welche Zeit und wer sich vor Ort einweisen.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Im Kanton Schaffhausen gibt es 26 Gemeinden mit 90'087 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516 (BFS, STATENT 2024).
Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein
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