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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Bauschreiner/in für den Kanton Schaffhausen

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bauschreiner/innen Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Kennzahlen für den Kanton Schaffhausen

Arbeit als Bauschreiner/in im Kanton Schaffhausen

Als Bauschreinerin oder Bauschreiner sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Schaffhausen, bei einer Schreinerei mit Schwerpunkt Bau oder einem Fenster- und Türenbauer, temporär, fest oder mit Try & Hire.

Als Bauschreinerin oder Bauschreiner bei iPersonal

Typische Einsätze gibt es bei Schreinereien mit Schwerpunkt Bau, bei Fenster- und Türenbauern und auf Baustellen von Generalunternehmen. Sie montieren Fenster und Türen, bauen Treppen und Verkleidungen ein und arbeiten eng mit anderen Gewerken zusammen. Neben Einsätzen auf Zeit vermitteln wir Festanstellungen und Try & Hire.

Gemeinden mit den meisten Stellen für Bauschreiner/innen

Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Hallau und Thayngen: In diesen Gemeinden im Kanton Schaffhausen arbeiten die meisten Menschen in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 1'661 (BFS, STATENT 2024). Allein Schaffhausen zählt 919 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

AHV, Unfall und Pensionskasse

Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.

Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Bauschreiner/in: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Lohnband für Bauschreiner/innen

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'137 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).

Im Kanton Schaffhausen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bauschreiner/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.

Arbeitgeber für Bauschreiner/innen im Kanton Schaffhausen

2'199 Beschäftigte in 402 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Schaffhausen der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Bauschreiner/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

2'199 von 49'147 Beschäftigten im Kanton Schaffhausen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.

Im Kanton Schaffhausen waren im Herbst 2026 525 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,1 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

So schützt Sie das Gesetz im Einsatz

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Für Bauschreiner/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen für den Kanton Schaffhausen

Wie läuft ein Temporäreinsatz ab?

Für die Dauer des Einsatzes ist iPersonal Ihre Arbeitgeberin, und Sie montieren Fenster, Türen oder Einbauten für eine Schreinerei, die mit uns zusammenarbeitet. Wir zahlen Ihren Lohn und kümmern uns um Versicherungen und Abrechnungen. Vor dem Start wissen Sie, auf welcher Baustelle Sie beginnen, um welche Zeit und wer sich vor Ort einweisen.

Welcher Mindestlohn gilt für Bauschreiner/innen im Temporäreinsatz?

Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).

Ist der Beruf Bauschreiner/in meldepflichtig?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.

Kann ich mich aus dem Ausland bewerben?

Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.

Wird der 13. Monatslohn auch bei Temporärarbeit bezahlt?

Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.

Was muss ich für die Bewerbung einreichen?

Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.

Regionen und Orte im Kanton Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen gibt es 26 Gemeinden mit 90'087 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516 (BFS, STATENT 2024).

Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein

Ihre nächste Stelle

Arbeit im Kanton Schaffhausen gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für den Kanton Schaffhausen.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten