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Bauführer und Polier gehen im Gespräch über eine Wohnbaustelle

Jobs als Betonwerker/in für das Wallis

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Wallis ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Betonwerker/innen Einsätze und Dauerstellen im Wallis und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Arbeit im Wallis in Zahlen

Jobs als Betonwerker/in für das Wallis

Als Betonwerkerin oder Betonwerker EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Wallis, in einem Betonelementwerk oder in der Fertigteilproduktion, temporär, fest oder mit Try & Hire.

Qualität aus dem Werk

Fertigteile müssen auf der Baustelle millimetergenau passen. Darum schätzen Werke Betonwerkerinnen und Betonwerker, die genau arbeiten. Wir zeigen Ihnen Betriebe, in denen diese Sorgfalt zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Produkte und Schichten auf Sie warten. Wir stellen Sie nur vor, wenn Sie zugestimmt haben.

Arbeitsorte für Betonwerker/innen im Kanton Wallis

Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Wallis liegen in Sion: 3'010 Beschäftigte, gefolgt von Visp mit 1'137, Martigny mit 1'109, Brig-Glis mit 984 und Monthey mit 826 (BFS, STATENT 2024). Wer als Betonwerker/in flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Wallis bieten Sion mit 39'132, Martigny mit 15'473, Visp mit 14'327 und Monthey mit 12'098 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Gesamtarbeitsvertrag im Einsatz

Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.

Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Betonwerker/in: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Was Betonwerker/innen im Wallis verdienen

Zwischen CHF 4'975 und CHF 6'895 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Betonwerker/innen, gemessen in der Grossregion Genferseeregion (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 5'923.

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Wallis CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Betonwerker/in: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Wo Betonwerker/innen im Wallis arbeiten

Im Wallis arbeiten 17'954 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Betonwerker/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

17'954 von 202'200 Beschäftigten im Wallis arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 8,9 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Wallis betrug im Herbst 2026 3,1 %, gemeldet waren 5'755 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.

Für Betonwerker/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Vertrag vor dem ersten Arbeitstag

Bevor Sie im Wallis beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Jobs als Betonwerker/in für das Wallis

Ich komme vom Bau. Kann ich ins Betonwerk wechseln?

Oft ja. Wer als Maurer oder Schaler gearbeitet hat, bringt viele Grundlagen mit, etwa Schalung, Armierung und Betonieren. Beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Arbeiten Sie kennen. Wir zeigen Ihnen, welche Einsätze für einen Wechsel offen sind und wo Erfahrung in der Fertigteilproduktion verlangt wird.

Was verdienen Betonwerker/innen temporär mindestens?

Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.

Gilt für Betonwerker/innen die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Kann ich einen Einsatz ablehnen?

Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.

Wie schnell kann ein Einsatz enden?

Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.

Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

Arbeitsorte im Kanton Wallis

Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden mit 376'113 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Sion, Martigny, Visp, Monthey und Sierre. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098 (BFS, STATENT 2024).

Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre

Ihre nächste Stelle

Arbeit im Wallis gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für das Wallis. Rasche Rückmeldung.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten