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In der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 6'137 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Boden-Parkettleger/innen EFZ im Kanton Glarus, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
317
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Glarus
1,7 %
Arbeitslosenquote Kanton Glarus
263
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Glarus
Temporär, fest oder zuerst Try & Hire zum Kennenlernen: Mit uns wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt. Bewerben Sie sich, und wir besprechen Ihren nächsten Schritt.
Ein schöner Boden hängt an der Vorbereitung und an sauberen Details bei Türen, Sockeln und Übergängen. Wir zeigen Ihnen Betriebe, in denen diese Sorgfalt zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Objekte und Beläge auf Sie warten. Erst wenn Sie einverstanden sind, stellen wir Sie vor.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Glarus liegen in Glarus Nord: 1'137 Beschäftigte, gefolgt von Glarus mit 629 und Glarus Süd mit 583 (BFS, STATENT 2024). Wer als Boden-Parkettleger/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Glarus Nord 9'362, Glarus 8'873 und Glarus Süd 4'804: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Glarus (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).
Im Kanton Glarus gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Boden-Parkettleger/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Im Kanton Glarus sind 317 Arbeitsstätten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Glarus machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 10,2 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Glarus betrug im Herbst 2026 1,7 %, gemeldet waren 368 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Glarus ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Boden-Parkettleger/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.
Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Lehre heisst Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ, mit den Fachrichtungen Parkett sowie textile und elastische Beläge. Wer früher als Bodenlegerin oder Bodenleger gelernt hat, ist bei uns genauso willkommen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welchen Abschluss Sie haben, dann stellen wir Sie passend vor.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Glarus sind es 317 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Von Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Glarus arbeiten 23'039 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Glarus Nord mit 9'362, Glarus mit 8'873 und Glarus Süd mit 4'804 (BFS, STATENT 2024).
Glarus Nord · Glarus · Glarus Süd
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Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Glarus. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr