Try & Hire
Reifenpraktiker 100%, Altdorf UR
- Altdorf UR
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In Uri gibt es 180 Arbeitsstätten in den Branchen, die Boden-Parkettleger/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Dauerstelle
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Boden-Parkettleger/in EFZ
180
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Uri
1,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Uri
174
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Uri
Temporär, fest oder zuerst Try & Hire zum Kennenlernen: Mit uns wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt. Bewerben Sie sich, und wir besprechen Ihren nächsten Schritt.
Typische Einsätze gibt es bei Bodenbelagsgeschäften und Parkettfirmen: Parkett in Wohnungen und Büros, Linoleum und Kautschuk in Schulen und Spitälern, Teppiche in Hotels, Renovationen alter Böden mit Schleifen und Ölen. Wir vermitteln zudem Dauerstellen und Try & Hire, nicht nur Temporäreinsätze.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Uri liegen in Altdorf UR: 528 Beschäftigte, gefolgt von Schattdorf mit 352, Andermatt mit 189, Flüelen mit 182 und Bürglen UR mit 143 (BFS, STATENT 2024). Wer als Boden-Parkettleger/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Altdorf UR 6'853, Schattdorf 3'323, Andermatt 1'887 und Bürglen UR 1'552: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Uri (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Im Temporäreinsatz sind Sie gleich versichert wie Festangestellte: AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung laufen über uns. Bei längeren Einsätzen kommt die berufliche Vorsorge dazu, nach den Regeln des GAV Personalverleih.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Boden-Parkettleger/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
In Uri gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Boden-Parkettleger/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
1'859 Beschäftigte in 180 Arbeitsstätten: So gross ist in Uri der Bereich Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Boden-Parkettleger/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
1'859 von 19'649 Beschäftigten in Uri arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 9,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Boden-Parkettleger/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Sagen Sie uns im Gespräch, welche Beläge Sie am liebsten verlegen. Manche Betriebe arbeiten vor allem mit Parkett und Renovationen, andere mit elastischen Belägen im Objektbau. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche bei den Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, welche Arbeiten anfallen.
Mit Berufsabschluss gilt in Uri nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. In Uri sind es 180 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Für den Anfang genügt der Lebenslauf. Für den Vertrag brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung sowie Zeugnisse und Diplome Ihres Berufs.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Uri sind Altdorf UR, Schattdorf, Andermatt, Bürglen UR und Erstfeld (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 19 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Altdorf UR 6'853, Schattdorf 3'323, Andermatt 1'887 und Bürglen UR 1'552 (BFS, STATENT 2024).
Altdorf UR · Schattdorf · Andermatt · Bürglen UR · Erstfeld
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