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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Boden-Parkettleger/in EFZ für Graubünden

Mit Lehrabschluss verdienen Boden-Parkettleger/innen EFZ temporär in Graubünden mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.

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Arbeit als Boden-Parkettleger/in EFZ in Graubünden

Untergrund prüfen, schleifen, spachteln, ausgleichen, verlegen und zum Schluss ölen oder versiegeln: Ein guter Boden beginnt lange vor dem ersten Brett. Wir bringen Boden-Parkettlegerinnen und Boden-Parkettleger EFZ mit Betrieben zusammen, die Sorgfalt schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze passen.

Als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ bei iPersonal

Wir fragen nach Ihrer Fachrichtung, den Belägen und Verlegearten, die Sie kennen, und ob Sie lieber im Neubau oder bei Renovationen arbeiten. Daraus entstehen Vorschläge, die wirklich zu Ihnen passen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Objekt, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.

Gemeinden mit den meisten Stellen für Boden-Parkettleger/innen EFZ

Chur, St. Moritz, Davos, Maienfeld und Landquart: In diesen Gemeinden im Kanton Graubünden arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 4'478 (BFS, STATENT 2024). Allein Chur zählt 2'085 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Graubünden bieten Chur mit 35'520, Davos mit 9'563, St. Moritz mit 8'866 und Landquart mit 6'138 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Festanstellung nach dem Einsatz in Graubünden

Aus einem Temporäreinsatz kann eine feste Stelle werden. Das ist kein Zufall: Viele Betriebe suchen über den Personalverleih Leute, die sie später übernehmen möchten. Sagen Sie uns, ob Sie das wünschen.

Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Boden-Parkettleger/in EFZ: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Was Boden-Parkettleger/innen EFZ in Graubünden verdienen

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'137 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Graubünden CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Wo Boden-Parkettleger/innen EFZ in Graubünden arbeiten

In Graubünden arbeiten 13'851 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Boden-Parkettleger/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

Diese Branchen stellen in Graubünden rund 9,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Boden-Parkettleger/in EFZ: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Ihre Rechte im Temporäreinsatz in Graubünden

Ihre Rechte im Einsatz in Graubünden sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Boden-Parkettleger/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.

Vertrag vor dem ersten Arbeitstag

Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Fragen und Antworten: Jobs als Boden-Parkettleger/in EFZ für Graubünden

Was passiert, wenn gerade keine passende Stelle frei ist?

Dann merken wir Sie als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger vor. Viele Bodenbelagsgeschäfte haben vor Übergabeterminen kurzfristig Bedarf, darum melden wir uns, sobald etwas zu Ihrem Profil passt. Sagen Sie uns, ob Sie lieber Parkett oder elastische Beläge verlegen und ab wann Sie verfügbar sind, damit wir rasch reagieren können.

Wie viele Betriebe für Boden-Parkettleger/innen EFZ gibt es in Graubünden?

In Graubünden zählt das BFS 1'622 Arbeitsstätten mit 13'851 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Boden-Parkettleger/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Ist der Beruf Boden-Parkettleger/in EFZ meldepflichtig?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.

Wie gut muss ich Deutsch sprechen?

Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.

Brauche ich eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten?

Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.

Wie erhalte ich die Unterlagen für die Steuererklärung?

Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.

Gemeinden im Kanton Graubünden

Im Kanton Graubünden gibt es 100 Gemeinden mit 207'400 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Chur, Davos, St. Moritz, Landquart und Domat/Ems. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Chur 35'520, Davos 9'563, St. Moritz 8'866 und Landquart 6'138 (BFS, STATENT 2024).

Chur · Davos · St. Moritz · Landquart · Domat/Ems

Ihre nächste Stelle

Jobs und Temporärstellen in Graubünden und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.

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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten