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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Bodenpraktiker/in EFZ für den Kanton Zürich

Mit Lehrabschluss verdienen Bodenpraktiker/innen EFZ temporär im Kanton Zürich mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.

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Arbeit als Bodenpraktiker/in EFZ im Kanton Zürich

Alte Beläge entfernen, Untergründe schleifen und reinigen, Material tragen und zuschneiden, beim Verlegen helfen: Ohne diese Arbeit kommt kein neuer Boden zustande. Wir bringen Bodenpraktikerinnen und Bodenpraktiker mit Betrieben zusammen, die zuverlässige Unterstützung brauchen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an.

Als Bodenpraktikerin oder Bodenpraktiker bei iPersonal

Einen Lehrabschluss mit dem Namen Bodenpraktiker gibt es nicht. Viele haben Erfahrung auf dem Bau oder im Bodenbelag, manche später eine Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ. Wichtig sind Zuverlässigkeit, körperliche Fitness, Sorgfalt und ein respektvoller Umgang in bewohnten Räumen.

Gemeinden mit den meisten Stellen für Bodenpraktiker/innen EFZ

Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zürich liegen in Zürich: 11'264 Beschäftigte, gefolgt von Winterthur mit 4'141, Opfikon mit 2'409, Dietikon mit 1'929 und Schlieren mit 1'595 (BFS, STATENT 2024). Wer als Bodenpraktiker/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zürich (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Arbeiten ohne Schweizer Pass

Wer aus einem Land der EU oder der EFTA kommt, kann für kurze Einsätze oft über das Meldeverfahren für bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten. Längere Anstellungen brauchen eine Bewilligung. Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt.

Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.

Bodenpraktiker/in EFZ: Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Was Bodenpraktiker/innen EFZ im Kanton Zürich verdienen

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zürich einen mittleren Monatslohn von CHF 6'444 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'782, ein Viertel mehr als CHF 7'195 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zürich CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Bodenpraktiker/in EFZ: Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Betriebe für Bodenpraktiker/innen EFZ im Kanton Zürich

Für Bodenpraktiker/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

Diese Branchen stellen im Kanton Zürich rund 4,8 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).

Die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich betrug im Herbst 2026 2,9 %, gemeldet waren 25'695 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.

Was der Vertrag regeln muss

Bevor Sie im Kanton Zürich beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Zürich

Was muss ich für den ersten Tag mitbringen?

Das klären wir vor jedem Einsatz mit Ihnen und dem Betrieb. Meist brauchen Sie Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Knieschoner, Maschinen und spezielle Schutzausrüstung stellt in der Regel der Betrieb. Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen, wann und wo Sie starten und wer Sie empfängt.

Wo arbeiten Bodenpraktiker/innen EFZ im Kanton Zürich?

Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zürich sind es 7'394 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Gilt für Bodenpraktiker/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).

Was gilt, wenn ich im Einsatz krank werde?

Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).

Was erwartet mich am ersten Arbeitstag?

Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.

Wann bekomme ich meinen Lohn?

Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.

Kann ich nach dem Einsatz fest angestellt werden?

Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.

Regionen und Orte im Kanton Zürich

Von Zürich, Winterthur und Kloten bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zürich arbeiten 1'149'866 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zürich 545'295, Winterthur 79'797, Kloten 44'424 und Opfikon 26'825 (BFS, STATENT 2024).

Zürich · Winterthur · Kloten · Opfikon · Schlieren

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