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Automobil-Mechatroniker 100%, Aarau AG
- Aarau AG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Büchsenmacher/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 6'450 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Büchsenmacher/innen EFZ im Aargau, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'450
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Büchsenmacher/in EFZ
1'013
Arbeitsstätten Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Aargau
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Läufe bearbeiten, Schlösser einpassen, Schäfte anpassen, Zieloptik montieren und beim Einschiessen prüfen: Büchsenmacherarbeit verlangt höchste Genauigkeit. Wir bringen Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher EFZ mit Betrieben zusammen, die dieses seltene Können schätzen. Mit Ihrem Lebenslauf geht es los, danach rufen wir Sie an und klären gemeinsam, was passt.
Hilfreich sind Erfahrung mit verschiedenen Systemen und Optiken, Holzbearbeitung für Schäfte und ein sicherer Umgang mit Kundschaft. Haben Sie im Ausland gelernt, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf Ausbildung und Arbeiten. Wir prüfen Ihre Erfahrung und sagen Ihnen offen, welche Stellen passen.
Nach Beschäftigten in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Aargau Baden mit 1'215, Aarburg mit 735, Zofingen mit 644, Wohlen AG mit 542 und Villmergen mit 434 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Büchsenmacher/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Aargau bieten Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wöchentlicher Lohn heisst: Sie warten nicht bis Ende Monat. Den Rapport der Woche schicken Sie oder Ihr Einsatzbetrieb uns bis Freitag, spätestens bis Montag. Am Dienstag zahlen wir aus, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Zwischen CHF 5'632 und CHF 7'388 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Büchsenmacher/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Nordwestschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Im Aargau gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Büchsenmacher/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Wo Büchsenmacher/innen EFZ gebraucht werden, zeigen die Branchen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen: im Aargau zusammen 1'013 Arbeitsstätten mit 15'637 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
15'637 von 364'295 Beschäftigten im Aargau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,3 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,3 %.
Im Kanton Aargau waren im Herbst 2026 3'726 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,2 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Bei einem Temporäreinsatz im Aargau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Büchsenmacher/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Der Beruf ist selten, und Stellen werden nicht oft frei. Gerade deshalb lohnt es sich, im Bewerberpool zu sein. Wir melden uns, sobald ein Betrieb jemanden mit Ihrem Profil sucht. Sind Sie offen für verwandte Arbeiten in der Feinmechanik, sagen Sie es uns, das kann zusätzliche Möglichkeiten öffnen.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Von Aarau, Baden und Zofingen bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Aargau arbeiten 364'295 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Aarau 36'655, Baden 31'657, Zofingen 11'090 und Brugg 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
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