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Mit Lehrabschluss verdienen Büchsenmacher/innen EFZ temporär im Kanton Bern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'449
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Büchsenmacher/in EFZ
1'578
Arbeitsstätten Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Bern
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Mit uns können Sie eine Dauerstelle antreten, temporär einsteigen oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt.
Büchsenmacherarbeit verlangt Feingefühl und grosses Verantwortungsbewusstsein. Wir zeigen Ihnen Betriebe, in denen beides zählt, und sagen Ihnen vorher offen, wie viel Werkstatt, Fertigung und Verkauf zur Stelle gehören. Erst wenn Sie einverstanden sind, stellen wir Sie vor, und Ihre Ansprechperson bleibt erreichbar.
Biel/Bienne, Bern, Thun, Steffisburg und Langenthal: In diesen Gemeinden im Kanton Bern arbeiten die meisten Menschen in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen, zusammen 6'315 (BFS, STATENT 2024). Allein Biel/Bienne zählt 1'794 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Bern bieten Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe» in der Grossregion Espace Mittelland einen mittleren Monatslohn von CHF 6'449 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'517, ein Viertel mehr als CHF 7'358 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Bern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (je nach Lohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Bern machen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen rund 4,0 % aus, im Schweizer Durchschnitt 3,3 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Für Büchsenmacher/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das hängt von der Stelle ab. In vielen Büchsenmachereien gehört Beratung im Laden dazu, bei Herstellern arbeiten Sie eher in der Fertigung. Sagen Sie uns im Gespräch, was Ihnen liegt. Wir berücksichtigen das bei den Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung den Anteil an Werkstatt und Verkauf.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Vor allem in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen. Im Kanton Bern sind es 1'578 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
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